Ausbildung
Merkblätter zum Ausbildungsvertrag
Hier finden Sie alle wichtigen Merkblätter zum Berufsausbildungsvertag.
Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Ausbildungs- unternehmen bei der Beschäftigung von ausländischen Jugendlichen zur Berufsausbildung die Arbeitserlaubnis und den Aufenthaltstitel überprüfen müssen. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB)
Bauzeichner – Baustellenpraktikum
Nach der Verordnung vom 12. Juli 2002 im Ausbildungsberuf Bauzeichner/in sind insbesondere Fertigkeiten und Kenntnisse bei der „Mitwirkung bei Bauprozessen und Durchführen von Bauarbeiten“ und „Bestandsaufnahme und Vermessung“ in überbetrieblichen oder betrieblichen Ausbildungsstätten zu vermitteln. Diese Baustellenpraktika von insgesamt 6 Wochen sind grundsätzlich in den ersten 18 Ausbildungsmonaten durchzuführen.
Die Nachweise über die Praktika, als auch über die mind. 20 geforderten Baustellenbegehungen, sind mittels unseres Formblatts bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung einzureichen.
Die Vorlage der Ausbildungsnachweise über das Azubi-Infocenter ist Zulassungsvoraussetzung zur (gestreckten) Abschlussprüfung gemäß §43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG.
Bei allen Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, ist das gegenseitige Einvernehmen der Eltern erforderlich.
Zusammenarbeit und Vertrauen zwischen Ihnen und dem Ausbildungsbetrieb werden die Berufsausbildungs- und Erziehungsarbeit erleichtern und kommen dem jungen Menschen zugute.
Hier finden Sie eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die erste Hinweise enthält.