Neue und modernisierte Ausbildungsberufe

Neuordnung Technische/r Modellbauer/in

Um den gestiegenen Anforderungen durch Digitalisierung und neue Fertigungstechnologien wie den 3D-Druck gerecht zu werden, wurde der Ausbildungsberuf Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin grundlegend modernisiert.
Statt drei Fachrichtungen gibt es künftig einen einheitlichen Ausbildungsberuf mit folgenden Einsatzgebieten:
  1. Gießereimodellbau
  2. Anschauungs- und Designmodellbau
  3. Formenbau
  4. Karosseriemodellbau
  5. Prüfmittel- und Vorrichtungsbau
  6. Additive Einzelteil- und Kleinserienfertigung
Dadurch erwerben alle Auszubildenden gemeinsame Kompetenzen in Konstruktion, Planung, Fertigung und Qualitätskontrolle, können sich aber weiterhin betrieblich spezialisieren.
Die Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin wurde am 12. August 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Sie tritt zum 1. August 2027 in Kraft und betrifft alle Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01. August 2027.
Weitere Informationen zur Neuordnung erhalten Sie auf der Webseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).