Abschlussprüfung

Wichtige Information zur Einreichung des Antrages und der Dokumentation über das Azubi-Infocenter

Die Anträge und Dokumentationen der betrieblichen Projektarbeit werden ab sofort über das „Azubi-Infocenter“ eingereicht.
Unter https://azubi.gfi.ihk.mom/infocenter finden Sie sämtliche Informationen sowie den Zugangsbereich (Login) zum Azubi-Infocenter. Ihre Zugangsdaten haben Sie bereits zum Ausbildungsbeginn erhalten und sich bestenfalls bereits im Azubi-Infocenter registriert.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag fristgerecht über das Azubi Infocenter ein.
Die Dokumentation ist nach Genehmigung des Antrages im Azubi-Infocenter einzureichen. Über den Status Ihres Antrags werden Sie per Mail (frühestens 2 Wochen nach Ablauf der Abgabefrist) informiert. Die Abgabe der Dokumentation ist erst im Anschluss möglich und wird vorher auch nicht im Online-Portal angezeigt.
Die Termine sind bei den Metall- und Elektroberufen
für die Sommerprüfung:
Anträge 15.02. – 15.03.
Dokumentationen 01.04. – 31.05.
für die Winterprüfung:
Anträge 15.08. – 15.09.
Dokumentationen 01.10. – 15.12.
Bei den weiteren Berufsgruppen wie bspw. den IT-Berufen, Technischen Produktdesignern, Technischen Systemplanern etc. weichen die Termine aus organisatorischen Gründen leicht ab. Bitte beachten Sie hierzu immer die aktuellen Termine im Azubi-Infocenter unter "Digitaler Projektantrag".
Sollte Ihr Antrag oder Ihre Dokumentation nicht fristgerecht im Azubi Infocenter hochgeladen werden, wird die mündliche Prüfung mit 0 Punkten bewertet!
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter „Prüfungsinformationen Ausbildungsberufe A-Z“.

Einsatz von generativer KI bei Projekt-, Hausarbeiten, Präsentationen und Reporten

Die Nutzung „generativer künstlicher Intelligenz“ (nachfolgend „KI“ genannt) ist grundsätzlich nicht untersagt. Entscheidend ist jedoch, dass die erbrachte Leistung im Report, der Haus- oder Projektarbeit eindeutig individuell zugeordnet werden kann und diese als eigenständige Leistung erkennbar ist. Die Verantwortung für diese Eigenständigkeit liegt vollumfänglich bei der zu prüfenden Person. Der Einsatz von KI darf daher ausschließlich unterstützend erfolgen. Zu beachten ist, dass KI im Kern keine eigenständige Quelle darstellt, sondern lediglich bestehende Inhalte verarbeitet und reproduziert, deren Herkunft und Richtigkeit eigenständig zu verifizieren sind. Wird die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte unterlassen, gilt dies – wie auch bei anderen fehlenden Quellenangaben – als Täuschungsversuch bzw. Plagiat.
  • Verantwortung für Relevanz, Richtigkeit:
    Es bleibt in der Verantwortung der zu prüfenden Person, die Relevanz, Richtigkeit, Angemessenheit, Genauigkeit, Originalität, Aktualität, usw. der ausgegebenen Inhalte der KI – wie bei allen anderen Quellen – zu überprüfen und ggf. anzupassen.
  • Datenschutz und Datensicherheit:
    Bei Verwendung der KI sind Datenschutz-/Datensicherheitsaspekte zu beachten. Die zu prüfende Person trägt die Verantwortung für die Preisgabe sensibler Daten (z. B. bei Datenanalysen).
  • Dokumentationspflicht:
    Die Verwendung von KI muss dokumentiert und transparent gemacht werden.
    Im Anhang des Reports, der Haus- oder Projektarbeit ist eine zusätzliche Seite aufzunehmen, welche die eingesetzten KI-Tools sowie die Verwendungsart (z. B. Ideenfindung für die inhaltliche Gliederung von Kapiteln) auflistet.
    Sollte die Abgabe/das Uploaden mittels digitaler Tools, z. B. Digitalem Projektantrag (DiPa) erfolgen, ist die „Eigenständigkeitserklärung“ anzuhaken.
Informationen zur Vorbereitung von Präsentationen:

Zur Vorbereitung und Erstellung der Präsentation, die im Rahmen eines Fachgespräches bzw. einer mündlichen Prüfung eingesetzt werden soll, können KI-Tools verwendet werden. Die genutzten KI-Tools sind am Ende der Präsentation offen zu legen. Entscheidend ist, dass die Präsentation selbständig erstellt wurde und die Inhalte der Präsentation im anschließenden Fachgespräch ggfs. erläutert und begründet werden kann.