Weiterbildungsprüfung
Geprüfte IT-Berufsspezialisten
BITTE BEACHTEN: Die neuen Verordnungen der IT-Fortbildungsabschlüsse sind zum 1. November 2024 in Kraft getreten.
1. Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworben hat, vertieft und ihre berufliche Handlungsfähigkeit um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt hat. Insbesondere ist festzustellen, ob sie eigenständig und verantwortlich die nachstehend beschriebenen Aufgaben der jeweiligen Fachrichtung wahrnehmen und dabei die Dimensionen des nachhaltigen Wirtschaftens sowie deren ethische Aspekte berücksichtigen kann.
Geprüfter Berufsspezialist für Datenanalyse / Geprüfte Berufsspezialistin für Datenanalyse
… Datenanalysen betriebs- und produktionswirtschaftlicher Geschäftsprozesse vorbereiten, planen und durchführen, die Ergebnisse bewerten und Vorschläge zur Prozessoptimierung ableiten kann.
Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit / Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit
… Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit unter Einhaltung des Datenschutzes und Gewährleistung der Datensicherheit entwickeln, Gefährdungen identifizieren, Risiken analysieren und Maßnahmen zu deren Vermeidung umsetzen kann.
Geprüfter Berufsspezialist für IT-Beratung / Geprüfte Berufsspezialistin für IT-Beratung
… Auftraggebende bei der Entwicklung individueller Kundenlösungen beraten und deren Umsetzung begleiten, kaufmännische und technische Anforderungen aufeinander abstimmen, Geschäftsbeziehungen zu Kunden aktiv pflegen und den laufenden Betrieb begleiten kann.
Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung / Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung
… Softwarelösungen kundengerecht planen und entwickeln sowie deren Implementierung und Evaluation unter Einhaltung von Qualitätsstandards sicherstellen kann.
Geprüfter Berufsspezialist für Systemintegration und Vernetzung / Geprüfte Berufsspezialistin für Systemintegration und Vernetzung
… digitale Komponenten in IT-Infrastrukturen, in automatisierten Anlagen der industriellen Produktion sowie in der Gebäude- oder Verkehrsinfrastruktur planen und integrieren und deren störungsfreien Betrieb sicherstellen kann.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt - je nach Fachrichtung - zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Berufsspezialist für Datenanalyse" oder „Geprüfte Berufsspezialistin für Datenanalyse", „Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit" oder „Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit", „Geprüfter Berufsspezialist für IT-Beratung" oder „Geprüfte Berufsspezialistin für IT-Beratung", „Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung" oder „Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung" sowie „Geprüfter Berufsspezialist für Systemintegration und Vernetzung" oder „Geprüfte Berufsspezialistin für Systemintegration und Vernetzung". Die Abschlüsse sind im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 5 zugeordnet.
2. Zulassung zur Prüfung
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis, oder
- den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Wichtig: Eine erfolgreich abgelegte Berufsspezialisten-Prüfung ist keine Zulassungsvoraussetzung für den Bachelor Professional in IT. Ein solcher Abschluss wird jedoch angerechnet. Wer ihn nicht mitbringt, muss die entsprechenden Kompetenzen im ersten Prüfungsteil zum Bachelor Professional in IT gesondert nachweisen.
3. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Sie können zwischen folgenden Fachrichtungen wählen:
- Gepr. Berufsspezialist/-in für Datenanalyse
- Gepr. Berufsspezialist/-in für Informationssicherheit
- Gepr. Berufsspezialist/-in für IT-Beratung
- Gepr. Berufsspezialist/-in für Softwareentwicklung
- Gepr. Berufsspezialist/-in für Systemintegration und Vernetzung
Die Prüfung der Geprüften Berufsspezialisten gliedert sich in eine:
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation, aus der die Aufgabenstellungen abzuleiten sind, durchgeführt. Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des Prüfungsbereichs situationsbezogen thematisiert werden. Die Aufgabenstellungen müssen der zu prüfenden Person eigenständig entwickelte Lösungen ermöglichen.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgaben.
Wurden in einer der beiden schriftlichen Prüfungsleistungen nach weniger als 50 Punkte erreicht, so ist für diese Prüfungsleistung eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Wurden beide schriftlichen Prüfungsleistungen mit weniger als 50 Punkten bewertet oder wurde eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten bewertet, so ist eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeschlossen.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form einer Präsentation und eines sich unmittelbar anschließenden Fachgesprächs.
In der Präsentation hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, die Themen aus dem jeweiligen Handlungsbereich umzusetzen. Die zu prüfende Person wählt selbstständig ein Thema für die Präsentation und reicht eine Beschreibung des Themas spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung bei der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des Prüfungsbereich berücksichtigt werden.
Im Fachgespräch hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, ausgehend von ihrer Präsentation Fragen zu Hintergründen, zur Vorgehensweise und zu den entwickelten Vorschlägen zu beantworten.
4. Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen ohne Rundung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Für die Bildung der Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das gewichtete arithmetische Mittel zu berechnen. Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl ist die Note als Dezimalzahl und die Note in Worten zuzuordnen. Die zugeordnete Note ist die Gesamtnote.
5. Wiederholung der Prüfung
Prüfungsleistungen, die mit weniger als 50 Punkten bewertet worden sind, dürfen wiederholt werden. Jede der beiden schriftlichen Prüfungsleistungen darf höchstens zweimal wiederholt werden.
Wurde in der mündlichen Prüfung mindestens eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet, so muss die gesamte mündliche Prüfung wiederholt werden. Die mündliche Prüfung darf höchstens zweimal wiederholt werden.
Die Frist zur Wiederholung von Prüfungsleistungen beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Tag, an dem der Bescheid über das Nichtbestehen der Fortbildungsprüfung oder über das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung der zu prüfenden Person zugeht. Wer sich nach Ablauf der Frist zur Wiederholung von Prüfungsleistungen anmeldet, muss die gesamte Fortbildungsprüfung wiederholen.
6. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der jeweils einschlägigen Fortbildungsprüfungsverordnung - der Datenanalyse-Fortbildungsprüfungsverordnung (DAFPrV), der Informationssicherheits-Fortbildungsprüfungsverordnung (InSiFPrV), der IT-Beratung-Fortbildungsprüfungsverordnung (ITBFPrV), der Softwareentwicklung-Fortbildungsprüfungsverordnung (SEFPrV) oder der Systemintegration-und-Vernetzung-Fortbildungsprüfungsverordnung (SIVFPrV) - sowie der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim durchgeführt."
Die fünf Fortbildungsprüfungsverordnungen wurden durch die Artikel 1 bis 5 der Verordnung vom 24. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 296) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung erlassen. Sie treten gemäß Artikel 6 dieser Verordnung am 1. November 2024 in Kraft.
7. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
8. Prüfungsgebühr
Derzeitige Prüfungsgebühr 590,00 €. Es gilt der Gebührentarif des aktuellen Kalenderjahres; Änderungen der Gebühren bleiben vorbehalten.