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Bitte beachten Sie: Aufgrund einer technischen Umstellung ist die IHK am 29. Oktober 2026 erst ab 9:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Nr. 4139860
Branchen

Immobilienverwalter und -makler

Sie betreiben ein erlaubnispflichtiges Gewerbe nach § 34c/d/f/h/oder i GewO? Dann sollten Sie Ihr Impressum auf Aktualität prüfen.

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter benötigen für ihre Gewerbeausübung eine Erlaubnis.