Fahrverbot ausgesetzt!
Auch Bayern setzt das Sonn- und Feiertags-Fahrverbot für Lkw aus
Das anhaltende Niedrigwasser stellt die Wirtschaft und die Logistikbranche derzeit vor große Herausforderungen. Niedrige Pegelstände vor allem am Rhein, aber auch an der Donau in Bayern haben die Binnenschifffahrt quasi zum Erliegen gebracht. Das Bayerische Innenministerium hebt deshalb das Sonn- und Feiertagsverbot für Lastkraftwagen vorübergehend auf, ebenso das Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung für Lkw.
Im Anschluss an einen Bund-Länder-Austausch zur Niedrigwasser-Situation am 12. August 2026 betonte das Bundesverkehrsministerium, Ziel sei es, Lieferketten und Produktionsprozesse auch bei weiter niedrigen Wasserständen bestmöglich aufrechtzuerhalten und Ausweichverkehre auf Straße und Schiene zu erleichtern, forderte aber auch, das Land mit niedrigwasseroptimierten Schiffen und dem Ausbau wichtiger Wasserstraßen widerstandsfähiger gegen solche Ereignisse zu machen.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger am 12. August 2026:
„Wir begegnen der Herausforderung im engen Schulterschluss zwischen Bund und Ländern. Die nächsten Wochen werden anspruchsvoll. Die Wasserstände an Rhein und Donau bleiben vorerst sehr niedrig. Deshalb müssen wir jetzt pragmatisch handeln. Wir haben bereits eine Reihe konkreter Maßnahmen umgesetzt – von Ausnahmen beim Lkw-Fahrverbot über zusätzliche Kapazitäten auf der Schiene bis hin zu flexibleren Umschlagsmöglichkeiten. Gleichzeitig arbeiten wir mit den Ländern daran, weitere Engpässe zu vermeiden. Wir wollen jetzt gemeinsam mit sicheren Lieferketten durch diese Niedrigwasserphase kommen – und beim nächsten Mal noch besser vorbereitet sein."
Bund und Länder kündigten an, weitere Erleichterungen auf den Weg zu bringen oder zu prüfen. Dazu zählen unter anderem: Alle Bundesländer sollen gebeten werden, Ausnahmen von den Fahrverboten zuzulassen. Geprüft werde, das Kriterium der Unteilbarkeit der Ladung bis 44 Tonnen auszusetzen. Die Autobahn GmbH des Bundes soll Baustellen so koordinieren dass sie Ausweichverkehre möglichst wenig beeinträchtigen. Die DB soll zusätzliche Trassen vor allem für den rheinparallelen Güterverkehr auf der Schiene bereitstellen. Regelungen für Gefahrgut sollten, ohne Abstriche bei der Sicherheit, „pragmatisch” gehandhabt werden. Die Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums finden Sie hier.
Die DIHK sieht den Bund in der Pflicht, seine Binnenwasserstraßen besser an Niedrigwasserphasen anzupassen, zum Beispiel mit Maßnahmen wie Fahrrinnenoptimierung und einem modernen Sohlemanagement. Hier finden Sie die DIHK-Stellungnahme im Nachgang zur Niedrigwasser-Konferenz am Bundesverkehrsministerium am 6. August 2026.
Wo ist das Sonn- und Feiertagsfahrverbot aufgehoben?
Nach einer Übersicht des ADAC haben mittlerweile alle Bundesländer mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt die Fahrverbote ausgesetzt. In den meisten Ländern gilt dies bis zum 31. August 2026, in Rheinland-Pfalz und im Saarland bis zum 30. September.
Wie ist die Regelung in Bayern?
Die Allgemeinverfügung des bayerischen Innenministeriums sieht eine Aufhebung des Lkw-Fahrverbots an den drei Wochenenden zwischen dem 15. August und dem 31. August 2026 vor. Die Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren im Original-Wortlaut ist hier zu finden.
Welche Fahrzeuge umfasst die Aufhebung?
Das Innenministerium erklärte: „Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen dürfen an diesen Wochenenden fahren, wenn sie Güter transportieren, die wegen des Niedrigwassers nicht auf den deutschen Schifffahrtstraßen befördert werden könnten.”
Welche Begrenzungen sind dennoch zu beachten?
Von der Allgemeinverfügung dürfe wegen der gebotenen Rücksicht auf die Sonn- und Feiertagsruhe, die Wohnbevölkerung, die Umwelt und auf den Ferienreiseverkehr nur im erforderlichen Umfang Gebrauch gemacht werden: „Logistikketten, die für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft notwendig sind, sind durch das extreme Niedrigwasser gestört. Die Möglichkeit einer Verlagerung auf die Straße ist daher zwingend erforderlich“, begründete Innenminister Joachim Herrmann die Ausnahmeregelung. Auch gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer müssen weiterhin eingehalten werden.
Was ist beim grenzüberschreitenden Güterverkehr wichtig zu wissen?
Laut Innenministerium hat Österreich bislang keine Ausnahme von Lkw-Fahrverboten an Wochenenden erlassen. Deshalb gibt es an den Grenzübergängen zu Österreich eine erhöhte Staugefahr in Fahrtrichtung Österreich. Dort besteht weiterhin an Sonn- und Feiertagen ein Lkw-Fahrverbot, insbesondere auch an Mariä Himmelfahrt am Samstag, 15. August 2026, von 0 Uhr bis 22 Uhr sowie an allen Samstagen ab 15 Uhr.