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Bitte beachten Sie: Aufgrund einer technischen Umstellung ist die IHK am 29. Oktober 2026 erst ab 9:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Nr. 4139848
Branchen

Versicherungswirtschaft

Sie betreiben ein erlaubnispflichtiges Gewerbe nach § 34c/d/f/h/oder i GewO? Dann sollten Sie Ihr Impressum auf Aktualität prüfen.

Branchen

Alle ungebundenen Vermittler, also Makler und Mehrfachagenten, die nicht nur einem Versicherer zuarbeiten, sowie Versicherungsberater brauchen eine Gewerbeerlaubnis. Dafür muss unter anderem eine Mindestqualifikation (Sachkundeprüfung IHK oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation) nachgewiesen werden.

IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim