Fachthemen

Klimaschutz

Der Klimawandel und seine Folgen stellen für Politik und Gesellschaft eine der drängendsten Herausforderung unserer Zeit dar. Auch bei Unternehmen steht das Thema bereits vielfach ganz oben auf der Agenda.

Klimaschutzleitfaden

Um sowohl erfahrene Unternehmen als auch Newcomer-Unternehmen im Kontext der Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu unterstützen, haben wir in Zusammenarbeit mit Bayern Innovativ einen Klimaschutzleitfaden publiziert.

Unternehmensnetzwerk Klimaschutz

Das "Unternehmensnetzwerk Klimaschutz – Eine IHK-Plattform" soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen auf dem Weg zu einer klimaschonenden Wirtschaftsweise unterstützen. Im Rahmen der Plattform soll ein Netzwerk engagierter Unternehmen entstehen, das Informationen zu aktuellen Themen des betrieblichen Klimaschutzes, inspirierende Beispiele, Umsetzungshilfen und thematische Veranstaltungen sammelt und bereitstellt.
Die Plattform bietet auch die kostenlose Möglichkeit eine betriebliche CO₂-Bilanz zu erstellen.
Mit dem KlimaGuide steht den Mitgliedern im Unternehmensnetzwerk Klimaschutz der DIHK ein neues Angebot zur Verfügung:
Der KlimaGuide ist ein interaktives Nachschlagewerk und Tool zur Maßnahmenplanung. Dort finden Sie Vorschläge für bewährte Klimaschutzmaßnahmen mit technischen Hinweisen zur Umsetzung und typischen Einsparpotentialen, Leitfäden, Infos zu passenden Fördermitteln und gute Beispiele aus der Praxis.
Unternehmen, die Mitglied im Unternehmensnetzwerk sind, können den KlimaGuide nutzen, um einen eigenen Klimaschutzplan anzulegen und auszuwerten:
  • Planen: Greifen Sie Maßnahmenvorschläge auf oder legen Sie eigene Maßnahmen an, die Sie in Ihrem Betrieb umsetzen möchten. Hinterlegen Sie Zeitpläne, Umsetzungsfortschritte und jährliche Einsparungen von Treibhausgasen und Energie.
  • Auswerten: Sie erhalten einen Überblick über geplante Maßnahmen und können prüfen, ob Sie Ihre Klimaschutzziele erreichen.

IZU-Handlungshilfen zum betrieblichen Klimaschutz

Das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) hat in einem Kooperationsprojekt, unter anderem mit dem BIHK, Handlungshilfen für KMU zur Erstellung einer Klimabilanz und zur Einführung eines Klimamanagements veröffentlicht.
Die Handlungshilfen zeigen aufeinanderfolgend den ganzen Prozess auf und sind als Einsteiger- und Fortgeschrittenen-Version verfügbar.
Sie wurden im IZU-Kooperationsprojekt: Klimaschutz-Energie-Ressourcen-MANAGEMENT für KMU zusammen mit der B.A.U.M. Consult GmbH und bayerischen Pilotunternehmen entwickelt, um eine möglichst praxisorientierte und konkrete Unterstützung anzubieten. Das IZU kooperiert im Rahmen des Umwelt- und Klimapakt-Projekts auch mit dem BIHK.
Die Handlungshilfen sind auf der Website des Umwelt und Klimapakt Bayern abrufbar.

EU-Emissionshandel 1 und 2: Grundlagen und Pflichten für Unternehmen

Der europäische Emissionshandel ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Unternehmen müssen für bestimmte Emissionen sogenannte Emissionsberechtigungen oder Zertifikate abgeben. Die Gesamtmenge dieser Berechtigungen ist begrenzt und wird schrittweise reduziert. Dadurch entsteht ein wirtschaftlicher Anreiz, Energie einzusparen, fossile Energieträger zu ersetzen und in klimafreundliche Technologien zu investieren.
Für Unternehmen sind insbesondere zwei Systeme relevant: Der bestehende EU-Emissionshandel 1, auch EU-ETS 1 genannt, und der neu eingeführte EU-Emissionshandel 2, kurz EU-ETS 2.

EU-ETS 1: Emissionshandel für große Anlagen, Luftverkehr und Seeverkehr

Der EU-ETS 1 besteht seit dem Jahr 2005. Er betrifft vor allem größere Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie. Dazu gehören beispielsweise Kraftwerke, Raffinerien, Stahlwerke, Zementwerke, Glaswerke, Papierfabriken sowie bestimmte Anlagen der chemischen Industrie.
Maßgeblich ist nicht allein die Branche. Entscheidend sind insbesondere die konkrete Tätigkeit der Anlage, die eingesetzten Brennstoffe und die jeweils geltenden gesetzlichen Schwellenwerte. Ob eine Anlage dem EU-ETS 1 unterliegt, können Unternehmen anhand der Informationen der Deutschen Emissionshandelsstelle, (DEHSt) im Umweltbundesamt prüfen.
Seit 2012 ist auch der Luftverkehr in den EU-ETS 1 einbezogen. Im Jahr 2024 wurde der Anwendungsbereich zudem auf den Seeverkehr ausgeweitet. Betroffen sind jeweils die Betreiber beziehungsweise die verantwortlichen Schifffahrts- und Luftverkehrsunternehmen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Im EU-ETS 1 müssen die tatsächlichen Treibhausgasemissionen einer Anlage oder eines Verkehrsunternehmens überwacht, dokumentiert und jährlich berichtet werden. Anschließend müssen die Unternehmen eine entsprechende Anzahl von Emissionsberechtigungen abgeben. Eine Emissionsberechtigung entspricht grundsätzlich dem Recht, eine Tonne Kohlendioxidäquivalent auszustoßen.
Ein Teil der Zertifikate wird bestimmten Industriebranchen weiterhin kostenlos zugeteilt. Die kostenlose Zuteilung wird jedoch schrittweise reduziert. Für Branchen, die dem europäischen CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM unterliegen, ist eine weitere Verringerung vorgesehen. Für den Luftverkehr entfällt die kostenlose Zuteilung ab dem Jahr 2026 vollständig. Dies gilt auch für den Seeverkehr.

EU-ETS 2: Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Brennstoffe

Der EU-ETS 2 ergänzt den bestehenden Emissionshandel. Er erfasst insbesondere die Verbrennung fossiler Brennstoffe im Gebäudesektor, im Straßenverkehr und in weiteren Bereichen, die bislang nicht vom EU-ETS 1 abgedeckt waren. Dazu können beispielsweise Erdgas, Heizöl, Benzin, Diesel und weitere emissionsrelevante Brennstoffe gehören.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist in Deutschland die zentrale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS 2. Sie stellt die maßgeblichen Leitfäden, Formulare und Informationen zum Anwendungsbereich sowie zu den Berichts- und Überwachungspflichten bereit.
Der entscheidende Unterschied zum EU-ETS 1 besteht darin, dass im EU-ETS 2 grundsätzlich nicht die Betreiber von Heizungen, Fahrzeugen oder Gebäuden selbst verpflichtet werden. Das System setzt früher in der Lieferkette an. Verpflichtet sind grundsätzlich die Unternehmen, die die entsprechenden Brennstoffe in Verkehr bringen. Dazu zählen beispielsweise Mineralölunternehmen, Gasversorgungsunternehmen, Brennstoffhändler und andere sogenannte regulierte Unternehmen.
Die Kosten des Emissionshandels können von den verpflichteten Unternehmen in die Preise für Brennstoffe einfließen. Für Unternehmen, die Brennstoffe beziehen, bedeutet dies insbesondere, dass sich die Kosten für Wärme, Fuhrpark und betriebliche Mobilität verändern können. Eine unmittelbare Pflicht zum Kauf und zur Abgabe von EU-ETS-2-Zertifikaten besteht für die meisten gewerblichen Brennstoffverbraucher dagegen nicht.
Der EU-ETS 2 umfasst zunächst eine Berichtsphase. Für die betroffenen Unternehmen gelten bereits Pflichten zur Ermittlung, Überwachung und Berichterstattung der relevanten Brennstoffmengen und Emissionen. Die vollständige Abgabeverpflichtung für Emissionszertifikate soll nach der derzeitigen Planung im Jahr 2028 beginnen.

Der Zusammenhang zwischen nEHS und EU-ETS 2

Der nationale Emissionshandel, kurz nEHS, ist das seit dem Jahr 2021 in Deutschland bestehende System zur Bepreisung von CO₂-Emissionen aus Brennstoffen. Er erfasst insbesondere Brennstoffemissionen aus den Bereichen Wärme und Verkehr, die nicht bereits dem EU-ETS 1 unterliegen.
Für die Umsetzung des nEHS ist die DEHSt zuständig.
Der nEHS und der EU-ETS 2 verfolgen ein ähnliches Grundprinzip. In beiden Systemen werden nicht in erster Linie die Unternehmen verpflichtet, die Brennstoffe verbrauchen. Verpflichtet sind grundsätzlich die Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen der Mineralölwirtschaft, Gasversorgungsunternehmen und Brennstoffhändler. Diese Unternehmen müssen die in den Brennstoffen enthaltenen Emissionen erfassen und die entsprechenden nationalen oder europäischen Zertifikate berücksichtigen.
Der EU-ETS 2 soll das europäische Nachfolgesystem für den bisherigen nationalen Emissionshandel sein. Der nEHS wird ab dem Jahr 2028 weitgehend in den EU-ETS 2 überführt, beziehungsweise durch diesen abgelöst. Der EU-ETS 2 ist damit keine zusätzliche, dauerhaft parallel angelegte Regelung für dieselben Emissionen. Vielmehr wird die nationale CO₂-Bepreisung in ein unionsweit einheitliches Emissionshandelssystem überführt.
Bis zum Übergang bleiben die Pflichten aus dem nEHS maßgeblich. Gleichzeitig müssen Unternehmen, die künftig dem EU-ETS 2 unterliegen, bereits die Anforderungen der europäischen Berichtsphase erfüllen. Die Berichtsphase des EU-ETS 2 wurde bis einschließlich 2027 verlängert. Die Regelphase soll am 1. Januar 2028 beginnen. Die erste Abgabe von Zertifikaten im EU-ETS 2 soll für die Emissionen des Jahres 2027 bis zum 31. Mai 2028 erfolgen.