Abfallverbringung
Änderungen bei grenzüberschreitender Abfallverbringung
Alle grenzüberschreitenden Verbringungen sind seit dem 21. Mai 2026 im von der EU-Kommission betriebenen, zentralen elektronischen System (Digital Waste Shipment System - DIWASS) zu dokumentieren. In Deutschland ansässige Abfallwirtschaftsbeteiligte können hierzu den durch die EU-Kommission betriebenen Online-Dienst (DIWASS-GUI) oder entsprechend programmierte, kostenpflichtig angebotene Softwarelösungen nutzen.
Bisher wurden grenzüberschreitende Abfallverbringungen mit Papierdokumenten durchgeführt. Mit der seit 21. Mai 2026 anzuwendenden Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen (VVA) werden alle an grenzüberschreitenden Abfallverbringungen Beteiligten zum elektronischen Datenaustausch verpflichtet. Sämtliche Informationen, Unterlagen und behördlichen Entscheidungen zu grün gelisteten und notifizierungsbedürftigen Abfällen müssen elektronisch geführt werden. Die Einzelheiten des dafür zu nutzenden „Digital Waste Shipment System (DIWASS)“ regeln Artikel 27 VVA und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie auf der Internetseite der GADSYS.
Eine Informationsschrift des Forums Abfallverbringung der LAGA steht zum Download zur Verfügung.