Fördermittel

Technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU)

Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmensgründer und junge Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen. BayTOU ist offen für Vorhaben aus allen Technologiebranchen.
Interessenten müssen als Ziel haben, ein neues Produkt, Verfahren oder eine neue technische Dienstleistung zu entwickeln, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen aufgrund der darin enthaltenen technischen Neuheit erwarten lässt.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Förderfähig sind u.a. F&E-Personalkosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Auftragsforschung sowie die Erlangung von Patenten. BayTOU finanziert anteilig die Projektkosten zwischen 25 und 45 Prozent. Für die Antragsstellung ist es wichtig zu belegen, wie Sie ihren Eigenanteil finanzieren wollen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Gründer und technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht länger als sechs Jahre existieren und weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen (Vollzeitäquivalente einschließlich Geschäftsleitung). Das Vorhaben muss in Bayern durchgeführt werden. Art und Höhe der Zumessung bemessen sich u.a. nach dem technischen und wirtschaftlichen Risiko des Vorhabens.
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Fördergeber ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi). Verwaltet wird BayTOU durch den Projektträger Bayern Innovativ.
Ansprechpartner: Projektträger Bayern Innovativ, Hotline 0800 0268724 , kontakt@projekttraeger-bayern.de
Alle Details finden Sie auf der Website von Bayern Innovativ.