Freihandelsabkommen
Modernisierung des EU-Mexiko-Abkommens
Das Modernised Trade Agreement wurde im Mai 2026 unterzeichnet, im Juli folgte die Ratifizierung. Um die neu vereinbarten Regeln für den Warenverkehr zügig umzusetzen, wurde ein Interimsabkommen (Interim Trade Agreement, ITA) geschlossen. Dieses soll aller Voraussicht nach im November 2026 in Kraft treten.
Das modernisierten Gesamtabkommen VO (EU) 2026/1509 und das Interims-Handelsabkommens VO (EU) 2026/1528 wurden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die Kernpunkte der Modernisierung im Überblick:
- Das Abkommen enthält großzügigere, warenspezifische Ursprungsregeln.
Unternehmen, die die Ursprungsregeln bisher erfüllt haben, werden dies in der Regel auch künftig tun. Unternehmen, die die Regeln bisher nicht erfüllt haben, sollten eine erneute Prüfung in Betracht ziehen. So können sie unter Umständen Zollvorteile nutzen. - Die Ursprungserklärung löst die EUR.1 ab.
Es gibt künftig nur noch die Ursprungserklärung auf der Rechnung, ab einem Wert von 6.000 Euro auszustellen von einem Registrierten Exporteur (REX). - Die Bewilligung REX (Registrierter Ausführer) löst den EA (Ermächtigter Ausführer) ab.
Der REX verlagert mehr Eigenverantwortung in die Unternehmen, unterliegt im Grunde aber den selben Nachweisführungskriterien wie der EA. Unternehmen sollten prüfen, ob Sie den REX beantragen sollten, falls bisher nicht geschehen. - Weitere Aspekte der Modernisierung betreffen zudem nachhaltige Entwicklung, Korruptionsbekämpfung, Schutz von EU-Innovationen und traditionellen Erzeugnissen, Schutz der Agrar- und Lebensmittelprodukte der EU, sowie der Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in Mexiko.
Den Text des Abkommens einschließlich der Ursprungsregeln können Sie auf der Website der EU-Handelsdirektion nachlesen: EU-Mexico agreement: Text of the agreement. Weitere Infos finden Sie unter Parliament backs modernised EU-Mexico partnership and easier trade | European Parliament.
Grundsätzliche Informationen zum Abkommen finden Sie unter EU-Mexico.