Unionszollkodex (UZK)
EU-Zollreform: Was kommt auf uns zu?
Im Sinne des digitalen Wandels soll die EU-Zollreform schwerfällige Zollverfahren abbauen und durch eine datengesteuerte Vision für die Einfuhrüberwachung eine einfachere, intelligentere und sicherere Zollunion schaffen. Damit will die EU auf den Druck reagieren, unter dem die EU-Zollbehörden heutzutage stehen, und der unter anderem durch einen Anstieg des Handelsvolumens (v.a. des elektronischen Handels), eine rasch wachsende Zahl von EU-Normen und sich verändernde geopolitische Gegebenheiten sowie Krisen bedingt ist. Allein das Aufkommen an Standardzollanmeldungen habe sich zwischen 2019 und 2021 verdoppelt, meldet die EU-Kommission.
Der Rat der EU hat am 3. September 2026 die bislang größte Reform des EU-Zollrechts seit Jahrzehnten endgültig beschlossen. Nun muss noch das Europäische Parlament zustimmen. Die Entscheidung wird Ende September 2026 erwartet.
EUCA
Es wird eine neue EU-Zollbehörde (EUCA) mit Sitz in Lille geschaffen. Diese soll die Risikoanalyse und das Krisenmanagement in allen Mitgliedstaaten überwachen und koordinieren, wobei die nationalen Behörden ihre operativen Zuständigkeiten behalten. Die EUCA soll die einheitliche Anwendung des EU-Zollrechts gewährleisten und ein Bindeglied zwischen der EU-Generaldirektion Zoll (TAXUD) und den 27 nationalen Zollverwaltungen sein. Sie soll Risiken analysieren, gemeinsame Kontrollschwerpunkte festlegen, Krisenmanagement koordinieren und die Mitgliedstaaten bei der Betrugsbekämpfung unterstützen. Die operative Tätigkeit soll 2027 beginn
EU Customs Data Hub
Zudem wird die EUCA den EU Customs Data Hub koordinieren. Er wird das Herzstück der Reform und ist ein zentraler europäischer Zolldatenraum. Er wird zur einheitlichen Plattform für die Datenübermittlung in der gesamten EU. Für Importeure und Exporteure bedeutet dies einen Abschied von einzelnen, unterschiedlichen nationalen IT-Systemen und somit eine erhebliche operative Umstellung. Die derzeit nationalen IT-Systeme der 27 Mitgliedsstaaten sind weder einheitlich noch können diese untereinander kommunizieren. Seit der Einführung des aktuellen EU-Zollkodex im Jahr 2016 wurden die nationalen Zollsysteme (in Deutschland ATLAS) weiterentwickelt. Gleichzeitig gibt es zentrale EU-Zollmodule (NCTS, PoUS). Die koordinierte Weiterentwicklung und Koordination dieser IT-Systeme hat sich jedoch als große Herausforderung erwiesen. Zusammen mit der zunehmenden Komplexität des Zollrechts und weiterer Rechtsgebiete, die das Zollrecht beeinflussen, ist das jetzige System nur schwer beherrschbar. Die konkrete Ausgestaltung des EU-Datenhubs wird sich entscheidend auf den zukünftigen Außenhandel auswirken. Er soll Import- und Exportdaten EU-weit bündeln, Unternehmen einen zentralen Ansprechpartner für Zollmeldungen bieten und Zollbehörden eine bessere Risikoanalyse ermöglichen.
Unternehmen sollen dann alle Informationen über ihre Produkte und Lieferketten in eine einzige Online-Umgebung eingeben können. Das bedeutet den Abschied von der bisher bekannten Art der Zollanmeldung. Unternehmen müssen also bei der Übermittlung ihrer Zollinformationen nur mit einem einzigen Portal kommunizieren und die Daten für mehrere Sendungen lediglich einmal übermitteln.
Neuer Status „Trust and Check Trader“
In bestimmten Fällen, in denen die Geschäftsabläufe und Lieferketten vollkommen transparent sind, können die vertrauenswürdigsten Händler („Trust & Check“-Händler) ihre Waren ohne aktives Tätigwerden der Zollbehörden in der EU in den Verkehr bringen. Nach dem Vorschlag des Rates soll der AEO Status zwar nicht parallel zum Status eines Trust and Check Händlers bestehen, er baut allerdings auf dem AEO auf und löst, sobald er gewährt wird, den AEO Status ab. Vorteile sind vereinfachte Zollverfahren, geringere Verwaltungsaufwände und schnellere Freigabe von Waren. Im Extremfall können Waren sogar ohne aktive Intervention der Zollbehörden in den freien Verkehr überführt werden
Neuer Ansatz für Zollkontrollen
Das oben genannte System soll den Zollbehörden einen umfassenderen Überblick über Lieferketten und Gefährdungspotentiale geben. Da Echtzeitdaten vorliegen, kann schneller, effektiver und EU-einheitlich auf Risiken reagiert werden. Dem System wird eine KI (künstliche Intelligenz) zugrunde liegen, die Daten analysieren und überwachen sowie Probleme ermitteln soll, noch bevor die Versendung der Waren in Richtung EU überhaupt begonnen hat.
So soll ermöglicht werden, dass die EU-Zollbehörden Ihre Ressourcen auf die wichtigsten Bereiche konzentrieren können: die Unterbindung der Einfuhr unsicherer oder illegaler Waren in die Union und der Durchsetzung der zunehmenden Zahl an EU-Rechtsvorschriften, sowie die ordnungsgemäßen Erhebung von Zöllen und Steuern zum Nutzen der nationalen Haushalte und des EU-Haushalts.
Innerhalb der Mitgliedsstaaten wird eine gemeinsame Basis für eine einheitliche Abwicklung geschaffen werden, um Informationen und Fachwissen auf EU-Ebene vereinheitlichen zu können. Ein Austausch der nationalen Behörden kann dabei über die Plattform erfolgen.
So soll ermöglicht werden, dass die EU-Zollbehörden Ihre Ressourcen auf die wichtigsten Bereiche konzentrieren können: die Unterbindung der Einfuhr unsicherer oder illegaler Waren in die Union und der Durchsetzung der zunehmenden Zahl an EU-Rechtsvorschriften, sowie die ordnungsgemäßen Erhebung von Zöllen und Steuern zum Nutzen der nationalen Haushalte und des EU-Haushalts.
Innerhalb der Mitgliedsstaaten wird eine gemeinsame Basis für eine einheitliche Abwicklung geschaffen werden, um Informationen und Fachwissen auf EU-Ebene vereinheitlichen zu können. Ein Austausch der nationalen Behörden kann dabei über die Plattform erfolgen.
eCommerce
Online-Marktplätze werden zollrechtlich verantwortlich. Künftig gelten Nicht-EU-E-Commerce-Plattformen beim Verkauf in die EU als „Importeur der Ware“. Sie müssen sicherstellen, dass Zollformalitäten korrekt erledigt werden, Zollabgaben entrichtet werden und EU-Vorschriften eingehalten werden.Die Verantwortung soll damit nicht mehr beim einzelnen Verbraucher liegen.
Wer künftig also bei Online-Händlern aus Nicht-EU-Staaten bestellt, sollte ggf. deshalb mit etwas höheren Preisen rechnen.
Wer künftig also bei Online-Händlern aus Nicht-EU-Staaten bestellt, sollte ggf. deshalb mit etwas höheren Preisen rechnen.
Für Online-Plattformen, die ihre Zollpflichten nicht erfüllen, werden neue Sanktionen eingeführt:
- Geldbußen von bis zu 6 % des jährlichen Importwerts der im Vorjahr eingeführten Waren,
- Entzug zollrechtlicher Erleichterungen,
- mögliche Beschränkungen des Zugangs zum EU-Markt bzw. zu Online-Plattformen.
Dies richtet sich insbesondere gegen Anbieter, die systematisch fehlerhafte oder unvollständige Angaben machen.
Aufhebung des 150 Euro – Schwellenwerts
Mit der Reform wird der Schwellenwert von 150 Euro, der eine Befreiung von Zollabgaben für Warensendungen unter dieser Wertgrenze vorsieht, aufgehoben. Diese Grenze wurde bisher von Betrügern stark ausgenutzt, um Zollabgaben zu umgehen. Dies soll künftig unterbunden werden.
Die Reform vereinfacht auch die Berechnung der Zollgebühren für die gängigsten Waren mit geringem Wert, die außerhalb der EU gekauft werden, wodurch Tausende mögliche Zollkategorien auf nur vier „buckets“ (5% z.B. Spielzeug, Haushaltartikel, 8% z.B. Glaswaren und Teppiche, 12% z.B. Elektrogeräte und Besteck, 17% z.B. Kleidung und Schuhe) reduziert werden.
Die Reform vereinfacht auch die Berechnung der Zollgebühren für die gängigsten Waren mit geringem Wert, die außerhalb der EU gekauft werden, wodurch Tausende mögliche Zollkategorien auf nur vier „buckets“ (5% z.B. Spielzeug, Haushaltartikel, 8% z.B. Glaswaren und Teppiche, 12% z.B. Elektrogeräte und Besteck, 17% z.B. Kleidung und Schuhe) reduziert werden.
Mit der Bearbeitungsgebühr für eCommerce Sendungen unter 150 Euro geht die EU den ersten Schritt. Ab dem 1. Juni 2026 gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Artikelkategorie in Kleinsendungen. Dies ist eine Übergangsmaßnahme, bis der Data Hub in Betrieb ist und die regulären Zollsätze gelten.
Bis spätestens 1. November 2026 wird eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen eingeführt. Die genaue Höhe legt die Europäische Kommission fest. Hintergrund sind die stark steigenden Kontrollkosten durch Milliarden von E-Commerce-Sendungen. Wichtig: Diese Gebühr kommt zusätzlich zur bereits beschlossenen Abschaffung der bisherigen Zollfreigrenze für Sendungen unter 150 Euro hinzu.
Ausblick
Bislang ist vorgesehen, dass der bisherige Unionszollkodex im Januar 2028 durch das neue Zollrecht ersetzt wird. Der E-Commerce-Sektor soll die Plattform wie bislang geplant ab 2028 nutzen, für andere Zollanmeldungen kann diese optional ab 2031 verwendet werden.
Nächste Schritte: Die technischen Einzelheiten der Verordnung müssen noch von Rat und Parlament festgelegt werden. Die neuen Zollvorschriften treten zwölf Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU vollständig in Kraft. Im Laufe des Jahres 2026 werden die Durchführungsrechtsakte zum EU-Datahub erwartet.
Um die Änderungen praxisorientiert umsetzen zu können, bedarf es definitiv einer Konsultation der Wirtschaft und ggf. auch weitere Umsetzungen aus dem IHK-Ideenpapier für Vereinfachungen im EU-Zollrecht. Ende April 2026 fand der „Simplification Workshop“ auf EU-Ebene unter Beteiligung der Kammerorganisation statt.
Quelle: Europäische Kommission, DIHK