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Bitte beachten Sie: Aufgrund einer technischen Umstellung ist die IHK am 29. Oktober 2026 erst ab 9:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Nr. 708212
Fachthemen

Kauf- und Vertragsrecht

Fachthemen

Kein Anspruch kann unbegrenzt geltend gemacht werden. Mit der Verjährung soll eine zeitliche Grenze gesetzt werden, bis zu der die Geltendmachung eines Rechts noch verlangt werden kann.