Fragen zur Abschaltung des digitalen Berichtshefts

Das bisher von der IHK bereitgestellte digitale Berichtsheft wird zum 31. Dezember 2026 abgeschaltet. Informieren Sie sich hier zu den weiteren Schritten:

Bis wann kann das digitale Berichtsheft genutzt werden?

Das digitale Berichtsheft steht bis einschließlich 31. Dezember 2026 weiterhin zur Verfügung. In diesem Zeitraum können Berichte wie gewohnt geführt, eingesehen und heruntergeladen werden.

Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 ist kein Zugriff mehr auf das digitale Berichtsheft und die darin gespeicherten Daten möglich. Das digitale Berichtsheft-Angebot der IHK für Rheinhessen endet zu diesem Zeitpunkt vollständig.

Was müssen Auszubildende jetzt beachten?

Auszubildende werden dringend gebeten, alle im digitalen Berichtsheft hinterlegten Ausbildungsnachweise spätestens bis zum 31. Dezember 2026 herunterzuladen und dauerhaft an einem eigenen Speicherort zu sichern.
Nach der Abschaltung ist ein Zugriff auf die Daten nicht mehr möglich.

Was passiert, wenn Berichte nicht gesichert werden?

Werden die Berichte nicht rechtzeitig gesichert, stehen diese nach dem 31. Dezember 2026 nicht mehr zur Verfügung. Dies kann zu Problemen führen, da Ausbildungsnachweise beispielsweise im Rahmen von Prüfungen vollständig und nachvollziehbar vorliegen müssen.

Ist das Führen des Berichtshefts weiterhin verpflichtend?

Ja. Die ordnungsgemäße Führung des Berichtshefts bleibt auch nach der Einstellung des digitalen Angebots verpflichtend. Ausbildungsnachweise sind weiterhin Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungen.

Welche Aufgaben haben Ausbildungsbetriebe?

Ausbildungsbetriebe werden gebeten, ihre Auszubildenden rechtzeitig über die Einstellung des digitalen Berichtshefts zu informieren, ausdrücklich daran zu erinnern, alle Berichte bis spätestens 31. Dezember 2026 zu sichern und sicherzustellen, dass die Ausbildungsnachweise auch danach ordnungsgemäß geführt und bei Bedarf vorgelegt werden können.

Wie sollen Berichtshefte künftig geführt werden?

Das weitere Vorgehen zur Führung der Ausbildungsnachweise ist zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden abzustimmen. Möglich sind beispielsweise eigenständig gewählte digitale Lösungen oder papiergebundene Berichtshefte. Nutzen Sie auch die pdf-Vorlage (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 464 KB).

An wen können sich Auszubildende und Betriebe bei Fragen wenden?

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK für Rheinhessen gerne zur Verfügung.