FAQs zur IHK-Wahl
Wie arbeitet die IHK-Vollversammsammlung und wieso sollte ich wählen gehen? Die Antworten auf diese Fragen findest Du in unserer FAQ-Liste.
- Was ist die Vollversammlung?
Die Vollversammlung, das Unternehmerparlament unserer Region, ist das oberste Organ der IHK zu Rostock. Sie legt die Richtlinien der IHK-Arbeit fest und entscheidet über alle grundlegenden Fragen, die die Wirtschaft im Kammerbezirk betreffen. Dabei geht es um zentrale wirtschaftspolitische Fragestellungen, wie beispielsweise die Schaffung einer leistungsfähigen Infrastruktur, Fachkräftesicherung, Digitalisierung oder auch Bürokratieabbau.Die Mitglieder der Vollversammlung werden von den IHK-zugehörigen Unternehmen gewählt. Die Vollversammlung besteht künftig aus 46 Mitgliedern.→ Übersicht der aktuellen Vollversammlung
- Wie ist die Wahl geregelt?
Die Mitglieder der Vollversammlung werden nach dem IHK-Gesetz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 135 KB) gewählt. IHK-Zugehörige wählen in allgemeiner, gleicher, geheimer und freier Wahl. Nähere Einzelheiten zur Wahl regeln die Satzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 92 KB) und die Wahlordnung der IHK zu Rostock, die von der Vollversammlung beschlossen wurden.HINWEIS: Die Wahlordnung der IHK zu Rostock tritt nach Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Infrastruktur und Tourismus sowie durch die Bekanntmachung in der IHK-Zeitschrift „WIR“ am 13. Februar 2026 in Kraft. Sie wurde am 9.12.2025 durch die Vollversammlung beschlossen.
- Wie wird dieses Jahr gewählt?
Die IHK-Wahl 2026 wird ausschließlich digital durchgeführt. Das heißt, Du gibst Deine Stimme für die Vollversammlung in elektronischer Form ab. Dies ist über ein Wahlportal möglich, das von jedem internetfähigen Endgerät erreichbar ist. Auch in der Hauptgeschäftsstelle der IHK in Rostock sowie in der Geschäftsstelle in Stralsund kann mit den Zugangsdaten digital gewählt werden. Die Zugangsdaten erhalten die Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen.
- Wen soll ich wählen?
Die Sitze in der Vollversammlung verteilen sich auf acht Wahlgruppen und zwei Wahlbezirke, die alle Branchen der Wirtschaft repräsentieren. Die Kandidatenliste wird Ende Juni auf der Internetseite der IHK zu Rostock sowie in der Juli/August-Ausgabe der Kammerzeitschrift „WIR – Wirtschaft im IHK-Bezirk Rostock“ bekanntgegeben.
- Woher kommen die Kandidaten?
Jeder wahlberechtigte Unternehmer bzw. Unternehmensvertreter, der kandidieren möchte, kann einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Selbstvorschlag ist zulässig. Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge und fasst sie in einer Liste zusammen.
- Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Kammerzugehörigen, unabhängig von Größe, Bedeutung und Höhe des Kammerbeitrags. Jedes wahlberechtigte Unternehmen – ob groß oder klein – hat eine Stimme. Hast Du mehrere Unternehmen, hast du auch mehrere Stimmen. Das Wahlrecht wird vom Inhaber, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Prokuristen, in bestimmten Fällen auch von einem Wahlbevollmächtigten (Wahlvollmacht), ausgeübt.Das Wahlrecht beschränkt sich stets auf die Wahlgruppe und den Wahlbezirk des Kammerzugehörigen. Die Zuordnung eines Unternehmens zu einer Wahlgruppe bzw. einem Wahlbezirk erfolgt nach dem Schwerpunkt der gewerblichen Tätigkeit und dem Sitz des Unternehmens. Rechtzeitig vor der Wahl werden Wählerlisten ausgelegt, damit die Wahlberechtigten Gelegenheit haben, die Richtigkeit der Liste zu überprüfen.Mit Versand am 8. Januar 2026 haben die Wahlberechtigten ein Schreiben erhalten, in dem über die beabsichtigte Eingruppierung des Unternehmens informiert wurde. Sofern Änderungswünsche bestehen, die rechtlich begründet sind, können diese über den QR-Code im Schreiben über einen Online-Antrag übermittelt werden. Vom 23. März bis 7. April 2026 wird die Wählerliste ausgelegt, damit die Wahlberechtigten Gelegenheit haben zu prüfen, ob ihr Unternehmen richtig eingruppiert wurde.
- Wann wird gewählt?
Die Frist für die diesjährige Wahl der Vollversammlung läuft vom 5. Oktober bis zum 5. November 2026.
- Gibt es eine Wahlpflicht?
Nein, eine Wahlpflicht gibt es nicht, aber es gibt unsere Wahl-Empfehlung: Nimm Dein Wahlrecht wahr und gestalte die Arbeit der IHK aktiv mit! Die IHK ist Deine Organisation!
- Wer ist wählbar?
Wählbar für die Vollversammlung der IHK zu Rostock sind Bewerberinnen und Bewerber, die volljährig, zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt und entweder selbst Mitglied unserer IHK oder für ein Mitglied unserer IHK vertretungsberechtigt sind. Wählbar sind auch im Handelsregister eingetragene Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte.
- Was ist ein Wahlausschuss?
Der Wahlausschuss überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, prüft Kandidaturen und macht das Wahlergebnis in offiziellen Bekanntmachungen öffentlich.Um die Wahl organisatorisch durchzuführen, hat die aktuelle Vollversammlung auf ihrer Sitzung am 17. Juni 2025 einen Wahlausschuss mit gewählt.Der Wahlausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
- Anja Passehl - Vorsitzende
- Jörg Rackow - 1. Stellvertretender Vorsitzender
- Dirk Schröder - 2. Stellvertretender Vorsitzender
- Nicole Vogelsang
- Sandra Mehlhorn
- Mareike Köbsch
- Dr. Hagen Pommerenke
- Wann erhalte ich die Wahlunterlagen?
Der Versand der Zugangsdaten zum Wahlportal erfolgt Ende September 2026.
- Ich habe keine Wahlunterlagen erhalten. Was nun?
Wenn Du Deine Wahlunterlagen nicht erhalten oder verlegt hast, melde Dich bitte bei unseren Ansprechpartnern oder unter wahl@rostock.ihk.mom.
- Wer stellt das Ergebnis fest?
Das Wahlsystem zählt die elektronisch abgegebenen Stimmen aus. Das Ergebnis wird unverzüglich nach dem Ablauf der Wahlfrist (5. November 2026) durch den Wahlausschuss in Zusammenarbeit mit dem Wahldienstleister festgestellt.
- Wann und wo wird das Ergebnis bekannt gegeben?
Der Wahlausschuss gibt die Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber nach Auszählung der Stimmen im Dezember auf der Website der IHK zu Rostock bekannt. Außerdem wird das Ergebnis in der IHK-Zeitschrift „WIR“ veröffentlicht.
- Was geschieht nach der Wahl?
Nach der Wahl konstituiert sich die Vollversammlung am 10. März 2027 und wählt das Präsidium. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und bis zu fünf Vizepräsidenten, die die Vollversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer von fünf Jahren wählt.
