2. Bekanntmachung des Wahlausschusses
Der gemäß § 8 Abs. 1 Wahlordnung (WO) von der Vollversammlung gewählte Wahlausschuss gibt Folgendes bekannt:
Mit der Wahlbekanntmachung vom 15. Oktober 2025 hat der Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer zu Rostock die wahlberechtigten Unternehmen aufgerufen, in der Zeit vom 14. April bis zum 12. Mai 2026 Wahlvorschläge für die Vollversammlungswahl 2026 einzureichen.
Für die 46 Sitze in der Vollversammlung wurden innerhalb der gesetzten Frist Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen. Der Wahlausschuss hat heute festgestellt, dass in sieben von 15 Wahlgruppen nicht mindestens eine Bewerbung mehr eingegangen ist als in der Wahlgruppe Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen sind.
Daher erfolgt gemäß § 11 Abs. 6 S. 2 der Wahlordnung der Aufruf, weitere Wahlvorschläge einzureichen:
In der
- Wahlgruppe A - Industrie und Energie
– Wahlbezirk II - Landkreis Vorpommern-Rügen (4 Sitze); - Wahlgruppe B - Groß- und Einzelhandel
– Wahlbezirk II - Landkreis Vorpommern-Rügen (3 Sitze); - Wahlgruppe C - Logistik und Kommunikation
– Wahlbezirk II - Landkreis Vorpommern-Rügen (1 Sitz); - Wahlgruppe D - Beherbergungs- und Gaststättenbetriebe
– Wahlbezirk I - Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Landkreis Rostock (3 Sitze); - Wahlgruppe E – Finanzinstitute
– Wahlbezirk I + II - gesamter Kammerbezirk (1 Sitz); - Wahlgruppe F - Vermittlergewerbe
– Wahlbezirk I - Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Landkreis Rostock (2 Sitze); - Wahlgruppe H - Sonstige Dienstleistungswirtschaft
– Wahlbezirk II - Landkreis Vorpommern-Rügen (3 Sitze);
wurden bisher nicht mehr Kandidatinnen/Kandidaten benannt, als Sitze zur Verfügung stehen.
Gemäß § 11 Abs. 6 und 7 der Wahlordnung fordern wir die Wahlberechtigen dieser Wahlgruppen auf, vom 11. Juni bis zum 19. Juni 2026 weitere Wahlvorschläge einzureichen.
Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist findet eine auf die gültigen Wahlvorschläge beschränkte Wahl statt (§ 11 Abs. 6 S. 3 der Wahlordnung).
Die Bewerberinnen und Bewerber sind gemäß § 11 Abs. 2 Wahlordnung mit
- Familiennamen,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Funktion im Unternehmen,
- Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und
- dessen Anschrift
aufzuführen.
In der persönlichen Erklärung jedes/r Bewerbers/in erklärt diese/r, dass er/sie zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm/ihr keine Tatsachen bekannt sind, die seine/ihre Wählbarkeit ausschließen. Gegebenenfalls ist eine besonders bestellte Bevollmächtigung nach § 4 Abs. 6 Wahlordnung beizufügen.
Die Formulare sind schriftlich beim Wahlausschuss der IHK zu Rostock, Ernst-Barlach-Straße 1-3, 18055 Rostock, einzureichen.
Die Übermittlung ist zulässig:
- per Mail: wahl@rostock.ihk.mom;
- per Post / per Fristenbriefkasten der IHK vor dem Haupteingang der IHK zu Rostock;
- per Fax: 0381 338 409.
Das Formular zur Kandidatur ist kostenfrei über unsere Webseite erhältlich bzw. wird auf Anforderung übersandt.
Der Wahlausschuss der
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
gez. Anja Passehl
Vorsitzende
Vorsitzende
Rostock, den 10.06.2026
