Medieninformation vom 10. Juni 2026

Novelle des Energieeffizienzgesetzes: IHK fordert Ende starrer Verbrauchsgrenzen

Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes im November 2023 hat sich Deutschland erstmals ein verbindliches nationales Einsparziel gesetzt. Der Endenergieverbrauch soll bis 2030 auf maximal 1.867 Terawattstunden sinken. Im Zuge der geplanten Novellierung des Energieeffizienzgesetzes sieht die IHK jetzt die Chance, die bestehenden starren Energieverbrauchsgrenzen abzuschaffen.
„Energieeffizienz liegt im ureigenen Interesse der Unternehmen“, sagt der stellvertretende Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Energie und Umwelt, Marcel Trogisch. „Schon allein aus Kostengründen arbeiten Betriebe kontinuierlich daran, effizienter zu werden. Aber starre Verbrauchsdeckel passen nicht zur wirtschaftlichen Realität." Nach Jahren von Stagnation und Rezession stünden viele Unternehmen ohnehin unter Druck. „Wenn wirtschaftliche Aktivität wieder anzieht, steigt auch der Energiebedarf. Diese Zusammenhänge lassen sich politisch nicht einfach ausblenden. Bleibt es bei dem starren Ziel, gefährdet das die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts und damit letztlich auch unseren Wohlstand", so Trogisch.
Die IHK spricht sich deshalb dafür aus, die Novelle konsequent zu nutzen und den bisherigen Ansatz fester Energieverbrauchsgrenzen zu überarbeiten. Statt starrer Zielvorgaben brauche es technologieoffene Lösungen, stärkere Investitionsanreize und Rahmenbedingungen, die Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung zusammen denken. „Wir müssen weg von pauschalen Begrenzungen hin zu einer Politik, die Innovation und Effizienz ermöglicht“, betont Trogisch. „Nur dann bleiben Betriebe wettbewerbsfähig.“