Medieninformation vom 23. April 2026
Unberechtigte USA‑Zölle jetzt rückerstatten lassen
Am 20. April haben die USA mit der Rückerstattung jener Zölle begonnen, die im Februar 2026 vom Obersten Gerichtshof als rechtswidrig eingestuft wurden. Insgesamt geht es um mindestens 175 Milliarden US‑Dollar. Die IHK rät betroffenen Unternehmen, Ansprüche zu prüfen.
US-Präsident Donald Trump hatte die Strafzölle ursprünglich eingesetzt, um andere Länder wirtschaftlich unter Druck zu setzen. Dieses Vorgehen wurde vom Supreme Court gestoppt. Nun werden die zu Unrecht erhobenen Abgaben zurückgezahlt. „Unternehmen mit US‑Geschäft sollten jetzt unbedingt prüfen, ob und in welcher Höhe sie Anspruch auf Rückerstattungen haben“, empfiehlt Bernd Seemann, Vorsitzender des IHK-Außenwirtschaftsausschusses. „Da Trump im Vorfeld die Rückerstattung der Zölle bei einem entsprechenden Urteil des Supreme Court zugesichert hatte, halte ich negative Nebenerscheinungen für unwahrscheinlich“, so Seemann.
Für die Rückerstattung hat die US‑Regierung das Online‑System CAPE gestartet. Darüber können betroffene Importeure die zu Unrecht gezahlten Zölle beantragen. Ziel ist eine gebündelte Abwicklung, sodass Unternehmen nicht für jede einzelne Einfuhr einen separaten Antrag stellen müssen, sondern möglichst eine elektronische Sammelzahlung erhalten – gegebenenfalls inklusive Zinsen.
Zuständig für die Bearbeitung ist die US‑Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP). Die US‑Regierung hat eine zügige Prüfung und schnelle Auszahlung zugesichert. Allerdings gibt es Befürchtungen, dass das CAPE
‑System dem erwarteten hohen Antragsaufkommen technisch nicht gewachsen sein könnte. „Ein vollständiger Befreiungsschlag für die Unternehmen ist der Start der Rückerstattungen deshalb noch nicht“, fasst Bernd Seemann zusammen. Hinzu kommt, dass der US-Präsident unmittelbar auf das Urteil des Supreme Court mit neuen globalen Zöllen in Höhe von zehn Prozent reagierte – dieses Mal auf Grundlage von Section 122 des Trade Act, also einer anderen gesetzlichen Basis.
Beim Außenwirtschaftsforum der IHK am 23. Juni wird Dr. Melanie Jordan von Germany Trade and Invest (GTAI) über die aktuellen Entwicklungen in der US-Zollpolitik referieren. Eine Anmeldung ist über die IHK-Website der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg unter www.ihk.mom/sbh/veranstaltungen möglich. Für weitere Fragen steht IHK-Außenwirtschaftsexperte Jörg Hermle telefonisch unter 07721 922-123 oder per E-Mail an hermle@vs.ihk.mom zur Verfügung.
Über Cape
Über Cape - das neue Online‑System der US‑Zollbehörde - können Unternehmen ihre Ansprüche auf Rückzahlung rechtswidrig erhobener Strafzölle geltend machen. Weitergehende Informationen zur U.S. Customs and Border Protection (CBP) unter https://www.cbp.gov/document/guidance/trade-information-notice-cape.
Über Cape - das neue Online‑System der US‑Zollbehörde - können Unternehmen ihre Ansprüche auf Rückzahlung rechtswidrig erhobener Strafzölle geltend machen. Weitergehende Informationen zur U.S. Customs and Border Protection (CBP) unter https://www.cbp.gov/document/guidance/trade-information-notice-cape.
