Medieninformation vom 26. Februar 2026
IHK begrüßt Verabschiedung des Gesetzes zur Erstattung zurückgeforderter Corona-Soforthilfen
Die IHK begrüßt die heutige Verabschiedung des Gesetzes zur Erstattung der unrechtmäßig zurückgeforderten Corona-Soforthilfen durch den Baden-Württembergischen Landtag. Mit dem gesetzlichen Ausgleichsanspruch setzt das Land ein Zeichen der Gerechtigkeit und schafft dringend benötigte Rechtssicherheit für tausende betroffene Unternehmen. Das Gesetz basiert auf der rechtlichen Neubewertung und den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der die bisherigen Rückforderungen von Soforthilfen, die vor dem 7. April 2020 beantragt wurden, für rechtswidrig erklärt hatte.
„Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens in staatliche Unterstützungsprogramme. Viele unserer regionalen Betriebe hatten in den vergangenen Jahren unter erheblichen Unsicherheiten gelitten. Heute wurde dieses Kapitel geschlossen“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Thomas Albiez.
Rund 62.000 Unternehmen allein in Baden-Württemberg waren betroffen – viele hatten Leistungen auf Grundlage der Soforthilfe-Richtlinie vom März 2020 erhalten und später ganz oder teilweise zurückgezahlt, obwohl zentrale Förderbedingungen unklar oder missverst
ändlich waren. Das nun verabschiedete Gesetz ermöglicht eine Rückerstattung dieser Zahlungen auf Antrag und sorgt damit für eine spürbare Entlastung der Wirtschaft.
„Die Rückerstattungen sind nicht nur ein finanzieller Ausgleich, sondern auch ein wichtiges politisches Signal: Verlässlichkeit und Transparenz müssen die Grundlage staatlicher Hilfen sein – gerade in Krisenzeiten“, so Albiez weiter. Jetzt komme es darauf an, dass die technische Umsetzung durch die zuständige L Bank zügig erfolgt und die Unternehmen zeitnah Anträge stellen können.
„Wir erwarten eine möglichst einfache und unbürokratische Abwicklung. Unsere regionalen Unternehmen brauchen nun schnelle Klarheit und keine weiteren Hürden“, betont Thomas Albiez.
