Nachfolgegutschein BW: Geförderte Beratung für die Unternehmensnachfolge

Mit dem Nachfolgegutschein BW fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg des Landes Baden-Württemberg bis zu sechs Beratungstage für die Vorbereitung einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge. Das Angebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Betriebsübergabe professionell planen möchten.
Die Unternehmensnachfolge ist eine der wichtigsten Weichenstellungen für die Zukunft eines Betriebs. Mit dem Nachfolgegutschein BW unterstützt das Land Baden-Württemberg kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der frühzeitigen und strukturierten Vorbereitung ihrer Unternehmensübergabe.

Das bietet der Nachfolgegutschein BW

  • Bis zu sechs geförderte Beratungstage
  • Individuelle Begleitung durch erfahrene Beraterinnen und Berater des RKW Baden-Württemberg
  • Unterstützung bei der strategischen Nachfolgeplanung
  • Sicherung des Unternehmenswertes und Know-how-Transfers
  • Praxisnahe Vorbereitung und Umsetzung der Betriebsübergabe

Antragsberechtigt sind

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition
  • Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg
  • Betriebe aus Industrie, Handel und Dienstleistungssektor, einschließlich Freiberufler
  • Unternehmen, bei denen die Nachfolge nicht innerhalb der Familie erfolgen kann bzw. soll.
Zusätzlich darf in der Regel noch kein Verkaufsmandat oder externer Beratungsauftrag zur Nachfolge vergeben worden sein. Die Antragstellung erfolgt nach einem Informationsgespräch über die zuständige IHK gemeinsam mit dem RKW Baden-Württemberg.

Wie viel wird gefördert?

  • Beratungshonorar: ab 1.000 € pro Tag
  • Fester Zuschuss: 600 € pro Tag
  • Eigenanteil des Unternehmens: ab 400 € pro Tag
  • De-minimis-relevant

Ablauf

  1. Verpflichtendes, kostenfreies Informationsgespräch bei der zuständigen IHK
  2. Weiterleitung des Anfrageblatts mit IHK-Bestätigung an das RKW BW
  3. Auftragsklärung zwischen Unternehmen und RKW BW
    (Inhalte, Umfang, Auswahl des Fachberaters)
  4. Elektronische Beauftragung und Bewilligung durch das RKW BW
  5. Durchführung der Beratung (Vorfinanzierung durch das RKW BW)

Weitere Informationen

Interessierte Unternehmen können sich direkt beim RKW Baden-Württemberg über Fördervoraussetzungen, Inhalte der Beratung und die Antragstellung informieren.
Weitere Informationen: