Nr. 3925506

Sachverständige

Verhältnismäßigkeitsprüfung

Veröffentlichung Verhältnismäßigkeitsprüfung

Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg beabsichtigt ihre Sachverständigenordnung (SVO) zu ändern. Gemäß § 36 Abs. 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173 vom 9.7.2018, S. 25) ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen.
Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Mustersachverständigenordnung der DIHK (MSVO).
Daher kann bis zum 13. September 2026 Einsicht in die beabsichtigten Änderung der Mustersachverständigenordnung (MSVO) und dazu Stellung genommen werden (Verhältnismäßigkeitsprüfung DIHK).
Stellungnahme an: sachverständige@vs.ihk.mom

Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg bestellt und vereidigt im Rahmen des § 36 Gewerbeordnung Sachverständige. Voraussetzungen und Verfahren im Einzelnen regelt die Sachverständigenordnung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg.

Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg übernimmt seit dem 1. Mai 2025 auch für die IHK-Region Südlicher Oberrhein sämtliche Aufgaben rund um die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, einschließlich der Beratung, Antragsbearbeitung und Bestellung.
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Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis (SVV) ist die erste Anlaufstelle im Internet bei der Suche nach Sachverständigen in Deutschland. Es listet derzeit rund 8.000 Einträge der von Industrie- und Handelskammern, Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Als Sachverständige/r durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg gemäß § 36 GewO

Auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegen beim Anbieten ihrer Leistungen bestimmten Informationspflichten.

Das Institut für Sachverständigenwesen e.V. (IfS) ist eine der wichtigsten wissenschaftlichen Einrichtungen im Sachverständigenwesen. Das IfS steht den Bestellungskörperschaften, den Berufs- und Sachverständigenverbänden sowie der Wirtschaft, Politik und Gesetzgebung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Namen und Kontaktdaten von gut 8.000 Sachverständigen, die von den IHKs öffentlich bestellt und vereidigt wurden.

Sachverständigen News

Julia Gensichen
Geschäftsbereich: Recht und Steuern
Position: Assistenz