Sachverständige
Verhältnismäßigkeitsprüfung
Veröffentlichung Verhältnismäßigkeitsprüfung
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg beabsichtigt ihre Sachverständigenordnung (SVO) zu ändern. Gemäß § 36 Abs. 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173 vom 9.7.2018, S. 25) ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen.
Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Mustersachverständigenordnung der DIHK (MSVO).
Daher kann bis zum 13. September 2026 Einsicht in die beabsichtigten Änderung der Mustersachverständigenordnung (MSVO) und dazu Stellung genommen werden (Verhältnismäßigkeitsprüfung DIHK).
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg bestellt und vereidigt im Rahmen des § 36 Gewerbeordnung Sachverständige. Voraussetzungen und Verfahren im Einzelnen regelt die Sachverständigenordnung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg.
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg übernimmt seit dem 1. Mai 2025 auch für die IHK-Region Südlicher Oberrhein sämtliche Aufgaben rund um die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, einschließlich der Beratung, Antragsbearbeitung und Bestellung.
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Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis (SVV) ist die erste Anlaufstelle im Internet bei der Suche nach Sachverständigen in Deutschland. Es listet derzeit rund 8.000 Einträge der von Industrie- und Handelskammern, Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Kontakt
Julia Gensichen
Geschäftsbereich:
Recht und Steuern
Position: Assistenz
