Anrechnung von Sachleistungen
Sachbezugswerte 2026 – Für Unterkunft und Verpflegung
Wenn ein Ausbildungsbetrieb seinen Auszubildenden eine Unterkunft oder Verpflegung stellt, kann er dafür bestimmte Beträge von der Ausbildungsvergütung abziehen.
2026 gelten bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung folgende Sachbezugswerte:
Sachbezugswerte für freie Verpflegung
| Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Verpflegung insgesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Täglich | 2,37 Euro | 4,57 Euro | 4,57 Euro | 11,50 Euro |
| Monatlich | 71,00 Euro | 137,00 Euro | 137,00 Euro | 345,00 Euro |
Sachbezugswerte für freie Unterkunft
| Unterkunft belegt mit | Monatlicher Wert für die Unterkunft allgemein | Monatlicher Wert für die Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt |
|---|---|---|
| 1 Beschäftigten | 242,50 Euro | 199,50 Euro |
| 2 Beschäftigten | 128,25 Euro | 85,50 Euro |
| 3 Beschäftigten | 99,75 Euro | 57,00 Euro |
| mehr als drei Beschäftigten | 71,25 Euro | 28,50 Euro |
Die Sachbezugswerte können sich unter bestimmten Bedingungen verringern, etwa wenn sich mehrere Personen eine Unterkunft teilen. Die Details regelt die Sozialversicherungsentgeltverordnung.
Auch bei Anrechnung von Sachwerten muss mindestens ein Viertel der Bruttovergütung tatsächlich ausbezahlt werden (§ 17 Abs. 2 BBiG).
Aktualisiert am 9. Januar 2026