Anrechnung von Sachleistungen

Sachbezugswerte 2026 – Für Unterkunft und Verpflegung

Wenn ein Ausbildungsbetrieb seinen Auszubildenden eine Unterkunft oder Verpflegung stellt, kann er dafür bestimmte Beträge von der Ausbildungsvergütung abziehen.
2026 gelten bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung folgende Sachbezugswerte:

Sachbezugswerte für freie Verpflegung

Frühstück Mittagessen Abendessen Verpflegung insgesamt
Täglich 2,37 Euro 4,57 Euro 4,57 Euro 11,50 Euro
Monatlich 71,00 Euro 137,00 Euro 137,00 Euro 345,00 Euro

Sachbezugswerte für freie Unterkunft

Unterkunft belegt mit Monatlicher Wert für die Unterkunft allgemein Monatlicher Wert für die Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt
1 Beschäftigten 242,50 Euro 199,50 Euro
2 Beschäftigten 128,25 Euro 85,50 Euro
3 Beschäftigten 99,75 Euro 57,00 Euro
mehr als drei Beschäftigten 71,25 Euro 28,50 Euro
Die Sachbezugswerte können sich unter bestimmten Bedingungen verringern, etwa wenn sich mehrere Personen eine Unterkunft teilen. Die Details regelt die Sozialversicherungsentgeltverordnung.
Auch bei Anrechnung von Sachwerten muss mindestens ein Viertel der Bruttovergütung tatsächlich ausbezahlt werden (§ 17 Abs. 2 BBiG).
Aktualisiert am 9. Januar 2026