ADR-Bescheinigung

Anerkennung für Schulungsveranstalter

Fahrzeugführerschulungen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße

Laut Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sind die Industrie- und Handelskammern für die Schulung, Durchführung der Prüfungen und die Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung zuständig.
Veranstalter, die entsprechende Schulungen durchführen möchten, benötigen eine Anerkennung der IHK. Für Schleswig-Holstein ist hierfür die IHK Flensburg verantwortlich. Die ordnungsgemäße Durchführung der anerkannten Schulungen wird von allen drei IHKs in Schleswig-Holstein überwacht.
Einzelheiten der Voraussetzungen für eine Anerkennung regelt eine IHK-Satzung. Sie regelt die einzureichenden Unterlagen – zum Beispiel aussagekräftige Lehrpläne, Nachweise zu Schulungsstätten und -materialien sowie die Anforderungen an die Lehrkräfte. Liegen alle formalen Voraussetzungen vor, werden die besonderen Kenntnisse der einzusetzenden Lehrkräfte ebenfalls beurteilt. Dafür setzen seit 2024 die IHKs Schleswig-Holstein, die Handelskammern Hamburg und Bremen, die IHKs Hannover, Schwerin und Oldenburg ein Fachgremium aus IHK-Mitarbeitern ein. Es prüft die fachliche Eignung dieser Lehrkräfte im Rahmen eines Beurteilungsgesprächs und spricht daraufhin eine Empfehlung gegenüber der zuständigen IHK aus.
Werden alle geforderten Voraussetzungen erfüllt, stellt die zuständige ihk.momm Veranstalter eine schriftliche Anerkennung aus.