Personenbeförderungsgesetz
Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer
Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online bei der Industrie- und Handelskammer. Jede IHK ist für die Teilnehmer zuständig, die ihren ständigen Wohnsitz im Bezirk der jeweiligen Industrie- und Handelskammern haben. Die Prüfungsgebühr entnehmen Sie bitte den aktuellen Gebührentarifen der einzelnen IHKn. Der Betrag ist vor Beginn der Prüfung auf eines der Konten der prüfenden IHK zu überweisen. Falls der Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist die IHK schriftlich zu benachrichtigen. Die Prüfungsgebühr ist auch dann fällig, wenn trotz Anmeldung nicht an der Prüfung teilgenommen werden kann oder im Verlauf der Prüfung von dieser zurück getreten wird.
Prüfungsaufbau
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und gegebenenfalls einem mündlichen Prüfungsteil. Sie umfasst die unten stehenden Sachgebiete, deren Kenntnisse für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen erforderlich sind.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen mit jeweils einer Stunde Dauer:
1. Teil: allgemeiner Fragenteil, offene Fragen mit direkter Antwort und vereinzelten Multiple-Choice-Fragen.
2. Teil: Fallstudienteil, verbundene offene Fragen mit direkter Antwort und Kalkulationsaufgaben.
1. Teil: allgemeiner Fragenteil, offene Fragen mit direkter Antwort und vereinzelten Multiple-Choice-Fragen.
2. Teil: Fallstudienteil, verbundene offene Fragen mit direkter Antwort und Kalkulationsaufgaben.
Es ist eine Gesamtpunktzahl zu bilden, die wie folgt auf die Prüfungsteile aufzuteilen ist:
- schriftliche Fragen: 40 Prozent
- schriftliche Übungen/Fallstudien: 35 Prozent
- mündliche Prüfung: 25 Prozent
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Bewerber mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Bewerber bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt hat.
Prüfungsinhalte
Die Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:
Sachgebiete, deren Kenntnis für innerstaatliche Beförderungen erforderlich ist
Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten
- Personenbeförderungsrecht einschließlich der Tarifbildung im Taxen- und Mietwagenverkehr
- Straßenverkehrsrecht: Der Bewerber muss insbesondere die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis, ärztliche Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse) und die Vorschriften über die Kindersicherungspflicht kennen.
- Arbeitsrecht: Der Bewerber muss insbesondere das Arbeitszeitgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr kennen.
- Sozialversicherungsrecht
- Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
- Grundzüge des Steuerrechts: Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften für folgende Steuern kennen: die Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen, insbesondere die Ausstellung von Rechnungen und Quittungen; die Kraftfahrzeugsteuer; die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer.
Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
- Zahlungsverkehr
- Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
- Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxen- und Mietwagenunternehmens
- Buchführung: Der Bewerber muss insbesondere ein Kassenbuch führen können; Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns durch eine Einnahmen-Überschussrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz haben.
- Versicherungswesen
Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere
- Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen
- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Bereitstellung der Fahrzeuge
- Fernsprech- und Funkverkehr
Straßenverkehrssicherheit
- Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Sachgebiete, deren zusätzliche Kenntnis für grenzüberschreitende Beförderungen erforderlich ist, soweit solche Beförderungen im Bezirk des Prüfungsausschusses bedeutsam sind
- Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt
- Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxi- und Mietwagenverkehr wichtig sind
- Beförderungsdokumente
Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung erfordert eine eingehende fachliche Vorbereitung. Anbieter von Vorbereitungslehrgängen sind Verbände, Berufsbildungszentren sowie freie Seminaranbieter.
Neben Vorbereitungskursen gibt es entsprechende Fachliteratur sowie die Möglichkeit sich über Apps das Wissen anzueignen. Die Industrie- und Handelskammern selbst bieten keine Vorbereitungskurse oder -materialien an.
Weitere Informationen
- Taxi- und Mietwagengewerbe (Nr. 1377928)
- Orientierungsrahmen Taxen und Mietwagenverkehr (Link: https://www.ihk.mom/blueprint/servlet/resource/blob/1100118/00c0aaf29489be5398a5f42e7c6e00b6/orientierungsrahmen-taxi-und-mietwagen-data.pdf)
- IHK Flensburg - Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift (Nr. 6922320)
- IHK zu Lübeck - Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift (Nr. 4619324)
- Anerkennung leitende Tätigkeit (Nr. 6481352)