Digitalisierung

Infrastruktur und Förderung

Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur bildet das Rückgrat der Digitalisierung. Ergänzt um zielgerichtete Förderinstrumente ist sie digitaler Treiber.

Breitband - Wir sorgen für Geschwindigkeit

Breitband: Wir sorgen für Geschwindigkeit

Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist die Grundlage für Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Die IHK Schleswig-Holstein setzt sich deshalb für einen zügigen Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen ein. Trotz großer Fortschritte benötigen viele Unternehmen weiterhin leistungsfähige und ausfallsichere Breitbandanschlüsse.
Aus Sicht der Wirtschaft müssen der Glasfaser- und 5G-Ausbau konsequent vorangetrieben sowie Genehmigungs- und Planungsverfahren weiter vereinfacht werden. Besonderes Augenmerk sollte auf Gewerbe- und Industriestandorte gelegt werden.
Mit Blick auf Künstliche Intelligenz, datenintensive Anwendungen und kritische Infrastrukturen gewinnen zudem ausfallsichere Netze und redundante Anbindungen an nationale und internationale Datennetze an Bedeutung. Die IHK Schleswig-Holstein bringt diese Anliegen aktiv in den politischen Dialog ein und setzt sich für eine sichere, leistungsfähige und zukunftsfähige digitale Infrastruktur ein.
Hier finden Sie die Forderungen der Wirtschaft an die Politik für eine weitere Stärkung der digitalen Infrastruktur.

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Die Umsetzung digitaler Projekte in Unternehmen kostet Geld. Auch Know-how auf dem Weg zu digitalen Transformation ist erforderlich. Neben kostenfreien Aufschlussberatungen durch Institutionen des Landes und des Bundes bieten das Land Schleswig-Holstein und der Bund Unterstützung durch verschiedene Förderprogramme. Die IHK und ihre Partner helfen Ihnen bei der Suche nach dem optimalen Förderinstrumentarium.

Förderung niedrigschwelliger innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)

Mit diesem Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein sollen Digitalisierungsaktivitäten in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft angeregt werden und somit deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.
Antragsberechtigte Zielgruppe: Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. In einem ersten Schritt findet eine Beratung durch zertifizierte Beratungsunternehmen statt. Ziel ist die qualifizierte Erstellung eines Digitalisierungskonzeptes statt,. Dabei werden Prozesse im Unternehmen analysiert und notwendige und daraus abzuleitende Digitalisierungsmaßnahmen analysiert. Diese Beratung wird zu maximal 40 Prozent gefördert. Voraussetzung für die Förderung der Beratung ist, dass deren Kosten mindestens 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro betragen. Der Beratungsbericht zur Digitalisierung wird in einem nächsten Schritt bei Antragstellung bei der Wirtschaftsförderung- und Technologietransfergesellschaft mbH Schleswig-Holstein (WTSH) eingereicht. Bei der Umsetzung können dann Digitalisierungsvorhaben in einem Korridor von mindestens 10 Tausend Euro bis zu maximal 200 Tausend Euro zu maximal 40 Prozent von der WTSH gefördert werden.