EU-Richtlinie
Recht auf Reparatur: Was das neue Umsetzungsgesetz für Unternehmen bedeutet
Zum 31. Juli 2026 treten in Deutschland neue Regelungen zum sogenannten "Recht auf Reparatur" in Kraft. Mit dem Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie 2024/1799 sollen Reparaturen attraktiver werden, die Lebensdauer von Produkten verlängert und Ressourcen geschont werden. Für Hersteller, Importeure, Händler und andere Wirtschaftsakteure ergeben sich daraus neue Pflichten und Anpassungsbedarfe.
Hintergrund: Die EU stärkt die Kreislaufwirtschaft
Die Europäische Union verfolgt mit dem Recht auf Reparatur das Ziel, Abfälle zu vermeiden, den Verbrauch von Rohstoffen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen defekte Produkte künftig häufiger reparieren lassen, anstatt sie durch Neugeräte zu ersetzen.
Die neuen deutschen Vorschriften setzen die EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 um und gelten grundsätzlich für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 abgeschlossen werden.
Die neuen deutschen Vorschriften setzen die EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 um und gelten grundsätzlich für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 abgeschlossen werden.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Betroffen sind insbesondere Hersteller bestimmter Produktgruppen (gelistet in Anhang II der Richtlinie) wie
- Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler,
- elektronische Geräte wie Smartphones oder Tablets und
- batteriebetriebene Fahrzeuge.
Hat der Hersteller seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union, gehen die Pflichten auf andere Wirtschaftsakteure in der Lieferkette über, etwa auf den Bevollmächtigten, den Importeur oder gegebenenfalls den Händler.
Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller
Kernstück der Neuregelung ist ein neuer Reparaturanspruch von Verbrauchern gegenüber dem Hersteller. Dieser greift insbesondere dann, wenn die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer bereits abgelaufen sind.
Hersteller müssen betroffene Produkte auf Verlangen reparieren, sofern eine Reparatur möglich ist. Die Reparatur soll unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis sowie innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgen.
Ersatzteile und Reparaturinformationen müssen verfügbar sein
Die neuen Vorschriften verpflichten Hersteller außerdem dazu, Ersatzteile und Reparaturinformationen über einen angemessenen Zeitraum bereitzustellen. Reparaturen dürfen nicht durch technische, organisatorische oder vertragliche Hindernisse unnötig erschwert werden.
Ausnahmen sind lediglich aus objektiv gerechtfertigten Gründen, etwa zum Schutz der Sicherheit oder der Produktsicherheit, möglich.
Reparierbarkeit wird Teil des Sachmangelbegriffs
Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Kaufrecht. Künftig wird die Reparierbarkeit einer Ware stärker in die rechtliche Bewertung einbezogen. Fehlt bei einer Ware eine üblicherweise zu erwartende Reparierbarkeit oder werden bestehende europäische Reparierbarkeitsanforderungen nicht erfüllt, kann dies einen Sachmangel begründen.
Besonders relevant: Der deutsche Gesetzgeber geht über die Mindestvorgaben der EU hinaus. Die Berücksichtigung der Reparierbarkeit soll grundsätzlich nicht nur im Verbrauchsgüterkauf (B2C), sondern auch bei Kaufverträgen zwischen Unternehmen (B2B) Anwendung finden. Für B2B-Verträge ist jedoch eine spätere Übergangsfrist vorgesehen. Die entsprechenden Regelungen sollen dort erst für Verträge gelten, die nach dem 31. Dezember 2027 geschlossen werden.
Verlängerung der Gewährleistung nach Reparatur
Neu ist außerdem ein Anreiz zugunsten der Reparatur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit. Entscheidet sich ein Verbraucher bei einem Mangel für eine Reparatur statt für eine Ersatzlieferung, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate.
Handlungsempfehlungen für betroffene Unternehmen
Auch wenn viele Unternehmen bereits über etablierte Service- und Reparaturstrukturen verfügen, empfiehlt es sich, die neuen Anforderungen frühzeitig zu prüfen:
- Betroffene Produktgruppen identifizieren.
- Reparatur- und Serviceprozesse überprüfen.
- Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturwerkzeugen sicherstellen.
- Produktinformationen, AGB und Kundeninformationen aktualisieren.
- Gewährleistungs- und Dokumentationsprozesse anpassen.
- Mitarbeitende in Vertrieb, Kundenservice und After-Sales-Bereich schulen.