Arbeitnehmerentsendung
Erleichterungen bei A1-Bescheinigung
Ein lange überfälliger Schritt zur Entbürokratisierung grenzüberschreitender Arbeit in Europa steht kurz vor dem Abschluss: Rat und Europäisches Parlament haben sich auf zentrale Elemente einer Reform der Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme geeinigt.
Im Mittelpunkt stehen deutliche Vereinfachungen bei der Arbeitnehmerentsendung, die aus Unternehmenssicht einen echten Fortschritt darstellen. Kern der Einigung ist die Abschaffung der A1‑Bescheinigung bei Dienst‑ und Geschäftsreisen. Beschäftigte sollen künftig bei kurzfristigen Tätigkeiten im EU‑Ausland kein A1‑Formular mehr mitführen müssen. Darüber hinaus sind umfassende Ausnahmen für kurze Entsendungen vorgesehen: Bei Einsätzen von bis zu drei Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen entfällt die A1‑Pflicht ebenfalls – branchenübergreifend, mit Ausnahme des Bausektors.