Sachkundeprüfung

Geprüfte Versicherungsfachleute

Versicherungsvermittler und Versicherungsberater müssen im Rahmen der Beantragung einer Gewerbeerlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung nachweisen, dass sie sachkundig sind.
Dieser Nachweis der Sachkunde kann durch eine entsprechende Berufsausbildung, Weiterbildung oder langjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden. Kann diese nicht erbracht werden, ist die Sachkundeprüfung zum "Geprüfte/r Fachmann/frau für Versicherungsvermittlung IHK" abzulegen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung erfolgt am Computer, der praktische Teil wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt.
Die praktische Prüfung findet in der Regel am Tag nach der schriftlichen Prüfung statt. Unter Umständen ist es möglich, sich vom praktischen Prüfungsteil befreien zu lassen. Informieren Sie sich hier bitte vor der Anmeldung in der Versicherungsvermittlungsverordnung, ob dies möglich ist.

Anmeldung zur Prüfung

Termine

2026 / 2027 Anmeldeschluss
10. / 11. September 2026 ausgebucht
12. / 13. November 2026 13. Oktober 2026
14. / 15. Januar 2027 15. Dezember 2026
4. / 5. März 2027 2. Februar 2027
10. / 11. Juni 2027 11. Mai 2027
9. / 10. September 2027 10. August 2027
11. / 12. November 2027 12. Oktober 2027
Die Prüfungen finden an bundeseinheitlichen Terminen statt. In Schleswig-Holstein wird diese Sachkundeprüfung ausschließlich von der IHK zu Kiel angeboten. Der Prüfungsort für den schriftlichen und den praktischen Teil ist Kiel.
Anmeldeschluss ist jeweils 30 Kalendertage vor dem Termin. Unabhängig vom Anmeldeschluss kann ein Prüfungstermin allerdings schon vorher ausgebucht sein. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung!
Möchte man sich wieder von der Prüfung abmelden, ist dies vor dem Anmeldeschluss kostenfrei möglich. Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss beträgt die Stornogebühr 100 Euro (auch in Krankheitsfällen).
Einzelheiten zur Sachkundeprüfung und die rechtlichen Grundlagen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung und Prüfungssatzung unter “Weitere Informationen”. Hier finden Sie auch den Rahmenplan und die Fallvorgaben zur praktischen Prüfung. Die Höhe der Prüfungsgebühr entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührentarif.

Weitere Informationen