IHK Schleswig-Holstein
Kooperationsvereinbarung zwischen der IHK zu Lübeck und der IHK zu Schwerin
Präambel
Das südöstliche Schleswig-Holstein und das westliche Mecklenburg bilden aufgrund historischer und geographischer Verflechtungen einen Wirtschaftsraum, der durch die deutsche Teilung über Jahrzehnte künstlich getrennt war. Seit der deutschen Einheit konnten die wirtschaftlichen Verbindungen in vielerlei Hinsicht wieder aufgebaut werden.
Gleichzeitig entwickelt sich das Ballungsgebiet Hamburg zu einem der wichtigsten europäischen Wachstumsräume. Die Metropolregion Hamburg wird weiterhin der entscheidende Schrittmacher für die Wirtschaft der angrenzenden Gebiete Westmecklenburg und südöstliches Schleswig-Holstein sein.
Die IHK zu Lübeck und die IHK zu Schwerin sehen es als ihre Aufgabe an, die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen ihren Bezirken weiter auszubauen und den Wirtschaftsraum zu einer handlungsfähigen und wirtschaftlich erfolgreichen Einheit zu entwickeln. Gleichzeitig wollen sie die Integration des westlichen Mecklenburgs und des südöstlichen Schleswig-Holsteins in die Metropolregion Hamburg stärken. Zur Erreichung dieser Ziele beschließen die beiden IHKs, zukünftig noch enger zusammenzuarbeiten.
Zahlreiche für die Wirtschaft wichtige Felder der Zusammenarbeit haben einen über die engere Region der beiden IHKs hinausgehenden Zuschnitt. Daraus sind verschiedene Formen einer übergreifenden Zusammenarbeit - nicht zuletzt die IHK Schleswig-Holstein, die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern und die IHK Nord - erwachsen, die von dieser Vereinbarung unberührt bleiben. Die Vereinbarung soll jedoch als zusätzlicher Motor wirken. Die Kooperation bringt zudem den generellen Willen zum Ausdruck, zu einer noch engeren Zusammenarbeit der beiden IHKs im Interesse der Wirtschaft der Gesamtregion.
Art und Umfang der Zusammenarbeit
§ 1a) Zur Verfolgung der in der Präambel genannten Ziele vereinbaren die IHK zu Lübeck und die IHK zu Schwerin eine kontinuierliche, von Vertrauen und gegenseitigem Respekt geprägte Zusammenarbeit.
b) Die Zusammenarbeit beider IHKs erstreckt sich auf die Fragen, in denen eine gemeinsame Positionierung möglich und sinnvoll ist. Als besondere Kooperationsthemen werden folgende Bereiche definiert:
- Verkehr und Infrastruktur,
- Tourismus,
- Wirtschaft und Wissenschaft,
- Gesundheitswirtschaft,
- Medizintechnik und Life Sciences,
- Ernährungswirtschaft sowie
- Fachkräftesicherung, Aus- und Weiterbildung.
Die Zusammenarbeit umfasst insbesondere die folgenden Aktivitäten:
- Gegenseitige Bekanntmachung sowie Konzeption und Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen sowie weitere Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und des IHK-Marketings.
- Gemeinsame Beteiligung an Projekten und Arbeitsgruppen, die Interessen beider IHK-Bezirke betreffen, sowie deren Initiierung.
- Gemeinsame Positionierung zu wirtschaftspolitischen Fragen der Standortpolitik, insbesondere gegenüber Parlamenten, Regierungen, Gebietskörperschaften und Verwaltungen.
- Gemeinsame Positionierung im DIHK, in der IHK Nord und in der Metropolregion Hamburg in Fragen, die spezifisch die Interessen beider IHK-Bezirke betreffen.
- Ein enger Erfahrungsaustausch der Geschäftsbereiche auf der Arbeitsebene.
- Gemeinsame Sitzungen von IHK-Gremien (Vollversammlungen, Präsidien, Ausschüssen und Arbeitskreisen).
§ 2 Die Mitgliedschaft beider IHKs in den jeweiligen Arbeitsgemeinschaften und die Zusammenarbeit mit anderen IHKs/HKs bleiben von dieser Kooperationsvereinbarung unberührt.
§ 3 In jährlichen Treffen der Präsidenten und Hauptgeschäftsführer beider IHKs werden die Felder und Projekte der weiteren Zusammenarbeit festgelegt. Beide IHKs nennen einen Projektbeauftragten zur aktiven Begleitung dieser Vereinbarung.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt nach entsprechenden Vorbereitungen durch die Geschäftsführungen der beteiligten Kammern am 1. September 2013 in Kraft.
Lübeck, 14. August 2013