Recht und Steuern
Tätigkeiten in der Datenverarbeitung (DV)
Die folgenden Tätigkeiten im DV‑Bereich sind im Berufsbild des Informationstechnikers entweder nicht aufgeführt oder sie gehören nicht zum Kernbereich des Informationstechnikerhandwerks und dürfen ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden.
Allgemeine Datenverarbeitung
Tätigkeiten
- DV‑Beratung und ‑Schulung
- Konfiguration von Netzwerken und Einrichtung der entsprechenden Netzwerksoftware (strukturierte Verkabelung)
- Konfiguration von Computeranlagen
- Entwicklung von Software
- Softwareservice
PC‑Service, insbesondere:
- Konfiguration der Systemdateien
- Installation der System‑ und Anwendungssoftware
- Strukturierte Verkabelung für die Vernetzung von Computeranlagen
- Zusammenstellen der Hardware aus Modulen sowie der Modulaustausch, das heißt der Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen
- Auswechseln von Verschleißteilen, wie Druckerköpfen, Tintenpatronen, Tonerbehältern, Trommeln und ähnliche
- Technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von Teilen zum Aufrüsten, zum Beispiel durch Karten oder Modulerweiterungen
- Austausch von Netzteilen, Platinen, Laufwerken, Karten
- Entsorgung und Recycling veralteter beziehungsweise defekter Hardware
Unzulässig ohne Eintragung sind insbesondere dagegen:
- Reparatur des Monitors
- Eingriffe in und Arbeiten an Netzspannungsteilen
- Reparaturen, die über die oben genannten Tätigkeiten hinausgehen und Eingriffe in das Gerät beinhalten, die nicht nur im Austausch von Teilen bestehen.
Weitergehende Erläuterungen und Beratungen erhalten Sie bei Ihrer Handwerkskammer oder Industrie‑ und Handelskammer.
Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer HWK/IHK – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.