Bauleitplanung

Kreis Rendsburg-Eckernförde

In ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange wird die IHK in der Bauleitplanung angehört und vertritt dort das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft, um Fehlplanungen und Standortnachteile für Unternehmen zu vermeiden.
Zielsetzung ist, eine ausreichende Bereitstellung von geeigneten Flächen für Gewerbe, Handel und Industrie zu sichern und zum anderen Beeinträchtigungen gewerblicher Nutzungen durch konkurrierende Ansprüche zu vermeiden.
Betroffene Unternehmen können bei der Auslegung in den Gemeinden vor Ort Einsicht in die Pläne nehmen, sich dazu äußern und sich bei Bedarf an nebenstehende Ansprechperson der IHK zu Kiel wenden. Nur durch das fristgerechte Einbringen der Bedenken können im Konfliktfall die Interessen Erfolg versprechend geltend machen.
Kommune Planverfahren Anlass der Planung Auslegungsfrist
Gettorf B-Plan Nr. 82 Ausweisung Gewerbegebiet 28. Oktober 2026
Eckernförde B-Plan Nr.53 Wohngebietsentwicklung 16. November 2026
Mielkendorf F-Plan 6. Änderung Feuerwehrgerätehaus & Gemeinschaftshaus 20. November 2026
Mielkendorf B-Plan Nr. 15 Feuerwehrgerätehaus & Gemeinschaftshaus 20. November 2026
Rodenbek Neuaufstellung Neuaufstellung 27. November 2026
Osdorf F-Plan 20. Änderung Wohngebietsentwicklung 30. November 2026
Osdorf B-Plan Nr. 19 Wohngebietsentwicklung 30. November 2026