KI-Verordnung

Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-Systeme und KI-Inhalte

Ab dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Grundlage ist die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, AI-Act). Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel AI-Act: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Ziel der neuen Vorschriften ist es, Nutzern deutlich zu machen, wann Inhalte mithilfe künstlicher Intelligenz entstanden sind oder wann sie mit einem KI-System statt mit einem Menschen kommunizieren. KI-generierte Texte, Bilder, Videos oder Stimmen lassen sich inzwischen oft kaum noch von echten Inhalten unterscheiden. Die neuen Vorgaben sollen deshalb für mehr Transparenz sorgen und das Vertrauen in digitale Inhalte stärken.
Unternehmen, die Chatbots, KI-generierte Texte, Bilder, Videos, Stimmen oder automatisierte Kommunikationslösungen einsetzen, sollten frühzeitig prüfen, ob Hinweise oder Kennzeichnungen erforderlich sind.
Die Anforderungen lassen sich in vielen Fällen mit klaren Hinweisen, geregelten Zuständigkeiten und einfachen internen Prüfprozessen umsetzen. Nutzerinnen und Nutzer müssen rechtzeitig erkennen können, wenn sie mit einem KI-System interagieren oder Inhalte künstlich erzeugt oder verändert wurden.
Diese Übersicht richtet sich an Unternehmen, die KI bereits nutzen oder den Einsatz planen. Sie zeigt typische Praxisfälle, mögliche Formulierungen und konkrete Schritte zur Vorbereitung. Sie dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung.

Besteht für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf?

Prüfen Sie zunächst, ob einer der folgenden Fälle auf Ihr Unternehmen zutrifft. Ist dies der Fall, sollten Sie die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung genauer betrachten.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind nicht nur Unternehmen, die eigene KI-Systeme entwickeln oder unter eigenem Namen anbieten. Auch Unternehmen, die KI-Systeme im eigenen Betrieb nutzen, können Pflichten treffen. Beispiele:
  • Online-Shops, Dienstleister und Plattformen mit Chatbots oder digitalen Assistenten
  • Marketing-, Kommunikations- und PR-Abteilungen mit KI-generierten Texten, Bildern, Videos oder Stimmen
  • Unternehmen, die KI für Kundenservice, Vertrieb, Weiterbildung oder interne Automatisierung einsetzen
  • Arbeitgeber, die KI-Tools im Personalbereich prüfen oder nutzen
  • Agenturen und Dienstleister, die KI-Inhalte für Kundinnen und Kunden erstellen
Wichtig ist die Rollenklärung: Anbieter entwickeln KI-Systeme oder lassen diese entwickeln und bringen sie unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr. Betreiber nutzen KI-Systeme in eigener Verantwortung. Unternehmen können je nach Anwendung mehrere Rollen gleichzeitig einnehmen.

Ab wann gelten die Pflichten?

Die Transparenzpflichten gelten ab dem 2. August 2026 (Art. 113 KI-Verordnung). Einen pauschalen Bestandsschutz gibt es nicht. KI-Systeme und KI-Inhalte, die nach diesem Stichtag weiter genutzt, veröffentlicht, betrieben oder Personen zugänglich gemacht werden, sollten die Anforderungen des Artikels 50 erfüllen.

Achtung: Für einen Teil der Transparenzpflichten gilt ein späterer Geltungsbeginn.

Anbieter von KI-Systemen, einschließlich KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen und vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen die Anforderungen des Artikels 50 Absatz 2 KI-Verordnung erst bis zum 2. Dezember 2026 erfüllen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Ausgaben der KI-Systeme in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sein.
Von dieser Fristverschiebung ausgenommen sind die Transparenzpflichten für Interaktionsanwendungen nach Artikel 50 Absatz 1 KI-Verordnung sowie die Transparenzpflichten für Nutzer von KI-Systemen bei der Verwendung von Deepfakes nach Artikel 50 Absatz 4 KI-Verordnung.
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 zur Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften. Die Verordnung trat am 27. Juli 2026 in Kraft und wird auch als “Digital-Omnibus-Verordnung zur KI” bezeichnet.

Welche Folgen können Verstöße haben?

Verstöße gegen Artikel 50 können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bei Unternehmen mit bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Für KMU gilt der jeweils niedrigere Betrag.
Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre eingesetzten KI-Anwendungen unter die Transparenzpflichten der KI-Verordnung fallen, und gegebenenfalls geeignete Kennzeichnungsmaßnahmen umsetzen.

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

  1. KI-Anwendungen erfassen: Legen Sie ein einfaches KI-Inventar an. Erfassen Sie Tool, Zweck, Abteilung, Zielgruppe, Verantwortliche und Veröffentlichungsort.
  2. Rolle bestimmen: Klären Sie je Anwendung, ob Ihr Unternehmen Anbieter, Betreiber oder Dienstleister ist.
  3. Anwendungsfälle einordnen: Prüfen Sie gesondert Chatbots, KI-Texte, KI-Bilder, KI-Videos, synthetische Stimmen, Deepfakes, HR-Anwendungen und biometrische Systeme.
  4. Kennzeichnung festlegen: Entwickeln Sie kurze Standardhinweise für Webseite, Chatbot, Social Media, Newsletter, Präsentationen und audiovisuelle Inhalte.
  5. Platzierung prüfen: Hinweise sollten sichtbar, verständlich und rechtzeitig erfolgen – möglichst vor oder zu Beginn der Nutzung beziehungsweise unmittelbar am Inhalt.
  6. Redaktionelle Kontrolle dokumentieren: Bei KI-Texten zur Information der Öffentlichkeit sollte nachvollziehbar sein, wer geprüft, freigegeben und die inhaltliche Verantwortung übernommen hat.
  7. Technische Möglichkeiten klären: Fragen Sie bei eingesetzten Tools oder Dienstleistern nach maschinenlesbaren Kennzeichnungen, Metadaten, Wasserzeichen oder Exportfunktionen.
  8. Verträge und Dienstleister einbeziehen: Regeln Sie, wer Kennzeichnungen anbringt, wer Inhalte prüft und welche Informationen an Auftraggeber oder Kunden weitergegeben werden.
  9. Mitarbeitende sensibilisieren: Schulen Sie insbesondere Marketing, Vertrieb, Kundenservice, HR, IT, Recht/Compliance und alle Personen, die Inhalte veröffentlichen.
  10. Stichtags-Check einplanen: Prüfen Sie vor dem 2. August 2026, ob weiter genutzte KI-Systeme und veröffentlichte Inhalte den Transparenzpflichten entsprechen.

Praxis-Check: Drei Leitfragen für den Einstieg

  • Kommt eine externe Person mit einem KI-System in Kontakt?
  • Wird ein Inhalt veröffentlicht, der ganz oder teilweise mit KI erzeugt oder verändert wurde?
  • Ist für Nutzerinnen und Nutzer ohne Hinweis nicht erkennbar, dass KI beteiligt ist?
Beantworten Sie eine dieser Fragen mit “Ja”, sollten Sie prüfen, ob ein Hinweis oder eine Kennzeichnung erforderlich ist.

Weitere Informationen

Die DIHK weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, Unternehmen verständliche, klar abgrenzbare und praxistaugliche Vorgaben benötigen, um die Transparenzpflichten rechtssicher und mit vertretbarem Aufwand umzusetzen. Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme der DIHK.
Über die Transparenzpflichten nach Artikel 50 und weitere Themen zur Umsetzung des AI Act informiert außerdem der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur. Er unterstützt Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland.
Die Europäische Kommission stellt auf ihrer Website EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte bereit. Mit diesen Symbolen können Urheber, Herausgeber und Betreiber von KI-Systemen entsprechende Inhalte kennzeichnen. Die Symbole stehen kostenfrei zur Verfügung.