KI-Durchführungsgesetz
Neues KI-Durchführungsgesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung
Mit dem Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Durchführungsgesetz) schafft Deutschland den nationalen Rahmen für die Anwendung des europäischen KI-Rechts. Das Gesetz enthält insbesondere Regelungen zur Marktüberwachung und zur Innovationsförderung im Bereich der künstlichen Intelligenz. Deshalb trägt es auch die Bezeichnung KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG).
Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt seit dem 29. Juli 2026. Der Gesetzestext ist im Bundesgesetzblatt abrufbar. Für Unternehmen wird damit insbesondere klarer, welche Behörden künftig zuständig sind, wie Marktüberwachung und Beschwerdeverfahren organisiert werden und welche Unterstützungsangebote für Innovationen und rechtssichere KI-Anwendungen entstehen.
Das Gesetz ersetzt die europäische KI-Verordnung (AI Act) nicht, sondern ergänzt sie. Mehr Informationen zum AI Act finden Sie auch in unserem Artikel KI-Verordnung (AI Act). Es regelt insbesondere Zuständigkeiten, behördliche Befugnisse, Bußgelder, Reallabore und weitere Maßnahmen zur Innovationsförderung in Deutschland. Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, anbieten, importieren, vertreiben oder einsetzen, sollten sich daher intensiv mit den Rollen, Pflichten und Risikoklassen der EU-KI-Verordnung befassen.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat im Rahmen der Verbändeanhörung mehrfach zum Gesetzentwurf Stellung genommen, zuletzt am 17. März 2026.
Die wichtigsten Inhalte im Überblick
- Bundesnetzagentur als zentrale Stelle: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird grundsätzlich die zuständige Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme in Deutschland. Außerdem übernimmt sie die Rolle einer zentralen Anlaufstelle und richtet eine zentrale Beschwerdestelle ein.
- Spezielle Zuständigkeiten für bestimmte Branchen: Für KI-Systeme im Zusammenhang mit regulierten Finanztätigkeiten ist insbesondere die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Für KI-Systeme, die Bestandteil bereits regulierter Produkte sind, etwa Medizinprodukte, Maschinen, Fahrzeuge, Bahntechnik, Luftfahrttechnik oder Funkanlagen, bleiben häufig die bisherigen Fachbehörden zuständig.
- Koordinierungs- und Kompetenzzentrum: Bei der Bundesnetzagentur entsteht ein zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum. Es soll Behörden unterstützen, eine einheitliche Rechtsanwendung fördern, Informationen bereitstellen sowie Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Länder einbeziehen.
- Beschwerdeverfahren: Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die EU-KI-Verordnung können künftig zentral bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Diese leitet sie an die zuständige Behörde weiter.
- Innovationsförderung: Die Bundesnetzagentur soll Informationen, Anleitungen sowie Sensibilisierungs- und Schulungsangebote bereitstellen. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gehören ausdrücklich zur Zielgruppe.
- KI-Reallabore und Tests unter Realbedingungen: Das Gesetz sieht mindestens ein KI-Reallabor vor. Zudem regelt es Verfahren für Tests von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen außerhalb solcher Reallabore.
- Bußgelder: Das Gesetz ergänzt die Bußgeldregelungen der EU-KI-Verordnung. Verstöße gegen bestimmte Informations-, Dokumentations-, Mitteilungs- und Erklärungspflichten können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Für viele Unternehmen hat das Gesetz vor allem organisatorische und praktische Auswirkungen. Wer KI-Systeme nutzt oder entwickelt, sollte prüfen, welche Rolle das Unternehmen nach der EU-KI-Verordnung einnimmt: Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler oder Bevollmächtigter. Von dieser Rolle hängen die jeweiligen Pflichten ab.
Besonders relevant ist dies für Unternehmen, die KI in sensiblen Bereichen einsetzen oder anbieten, beispielsweise in Personalprozessen, bei sicherheitsrelevanten Produkten, im Finanz- und Versicherungsbereich, in kritischen Infrastrukturen oder bei Produkten, die bereits europäischen Harmonisierungsrechtsvorschriften unterliegen. In diesen Fällen können zusätzliche Prüf-, Dokumentations-, Informations- und Überwachungspflichten entstehen.
Unternehmen sollten zudem darauf vorbereitet sein, Auskünfte, Unterlagen und Zugang zu relevanten Informationen bereitstellen zu müssen. Bei bestimmten Prüfungen können auch technische Mittel, Fernzugriffe oder externe Sachverständige zum Einsatz kommen. Dadurch gewinnen nachvollziehbare Dokumentation, klare Zuständigkeiten und ein belastbares KI-Compliance-Management an Bedeutung.
Empfohlene nächste Schritte
- KI-Anwendungen erfassen: Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, wo KI-Systeme im Unternehmen eingesetzt, entwickelt oder vertrieben werden.
- Rolle und Risikoklasse prüfen: Klären Sie für jede Anwendung, ob Ihr Unternehmen als Anbieter, Betreiber oder in einer anderen Rolle betroffen ist und ob ein Hochrisiko-KI-System vorliegt.
- Dokumentation aufbauen: Dokumentieren Sie technische Unterlagen, Risikoabwägungen, Zuständigkeiten, Freigabeprozesse und Nutzungsvorgaben nachvollziehbar.
- Beschäftigte sensibilisieren: Schulungen und klare interne Regeln unterstützen einen rechtssicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen.
- Informationsangebote nutzen: Die angekündigten Informations-, Schulungs- und Beratungsangebote der Bundesnetzagentur können insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Orientierung bieten.
- Innovation rechtssicher vorbereiten: Prüfen Sie bei neuen KI-Produkten oder KI-basierten Geschäftsmodellen, ob Reallabore oder Tests unter Realbedingungen für Ihre Vorhaben relevant sind.
Welche Maßnahmen zur Innovationsförderung sieht das Gesetz vor?
Das Gesetz enthält mehrere Instrumente, die Unternehmen den rechtssicheren Einsatz und die Entwicklung von KI erleichtern sollen. Im Mittelpunkt steht die Bundesnetzagentur. Sie soll allgemeine Informationen und Anleitungen zur Anwendung der EU-KI-Verordnung bereitstellen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und öffentliche Stellen.
Außerdem soll sie Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen durchführen, den Wissensaufbau und den Austausch zu KI fördern sowie Studien, Analysen und Fachveranstaltungen unterstützen.
Darüber hinaus soll die Bundesnetzagentur die Vernetzung relevanter Akteure des KI-Ökosystems fördern. Dazu gehören Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Wissenschaft, Behörden und weitere Beteiligte. Zudem soll sie ihre Expertise in die technische Normung einbringen und damit die Entwicklung einheitlicher Standards unterstützen.
| Maßnahme | Zuständige Stelle | Bedeutung für Unternehmen |
|---|---|---|
| Allgemeine Informationen und Anleitungen zur Anwendung der EU-KI-Verordnung | Bundesnetzagentur | Orientierung zu Pflichten, Rollen und Anforderungen, insbesondere für KMU und Start-ups |
| Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen | Bundesnetzagentur | Unterstützung beim Wissensaufbau und bei der Vorbereitung auf den rechtssicheren KI-Einsatz |
| Wissensaufbau, Studien, Analysen und Fachveranstaltungen | Bundesnetzagentur | Zugang zu praxisnahen Informationen, Austauschformaten sowie technischen und rechtlichen Entwicklungen |
| Vernetzung und Kooperation im KI-Ökosystem | Bundesnetzagentur | Förderung des Austauschs zwischen Unternehmen, Forschung, Wissenschaft und Behörden |
| Mitarbeit an technischer Normung | Bundesnetzagentur | Unterstützung bei der Entwicklung einheitlicher Standards |
| Einrichtung und Betrieb mindestens eines KI-Reallabors | Bundesnetzagentur; Einzelheiten können durch Rechtsverordnung geregelt werden | Möglichkeit zur Erprobung innovativer KI-Anwendungen unter Aufsicht |
| Vorrangiger Zugang zu KI-Reallaboren | Bundesnetzagentur | Erleichterter Zugang für KMU, Start-ups, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Ausgründungen |
| Tests von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren | Zuständige Marktüberwachungsbehörde | Anbieter müssen Testpläne vorlegen; erfolgt innerhalb von 30 Tagen keine Antwort, gilt die Genehmigung als erteilt |
Personelle und sachliche Ausstattung sowie Zeitplan
Das Gesetz überträgt der Bundesnetzagentur zahlreiche neue Aufgaben. Der Gesetzestext enthält jedoch keine konkreten Angaben zur personellen oder sachlichen Ausstattung der Behörde und nennt keinen Zeitplan für die Umsetzung dieser Aufgaben.
Geregelt ist lediglich, dass die KI-Marktüberwachungskammer durch eine Geschäftsstelle unterstützt wird und zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Personal- und Sachmittel der Bundesnetzagentur zurückgreifen kann.
Für Unternehmen bleibt daher zunächst offen, wie schnell und in welchem Umfang die neuen Unterstützungs- und Aufsichtsstrukturen aufgebaut werden.
Konkrete Fristen nennt das Gesetz nur in einzelnen Bereichen. Die KI-Marktüberwachungskammer soll erstmals für das Jahr 2026 einen Tätigkeitsbericht erstellen und diesen jeweils bis zum 31. März des Folgejahres dem Bundestag vorlegen.
Außerdem muss die Bundesregierung die neue Aufsichts- und Behördenstruktur spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten erstmals evaluieren und spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten erneut überprüfen. Für Informationsangebote, Schulungen, Reallabore oder andere innovationsfördernde Maßnahmen nennt das Gesetz hingegen keinen festen Stichtag.
Fazit
Das KI-Durchführungsgesetz macht die Regulierung künstlicher Intelligenz in Deutschland organisatorisch greifbarer. Für Unternehmen entstehen zusätzliche Compliance-Anforderungen. Gleichzeitig bieten zentrale Ansprechpartner, Informationsangebote, Schulungen und Reallabore mehr Orientierung.
Entscheidend wird sein, wie schnell die Bundesnetzagentur die neuen Strukturen aufbaut und mit ausreichenden Ressourcen ausstattet. Unternehmen, die KI bereits einsetzen oder entsprechende Produkte entwickeln, sollten frühzeitig Transparenz über ihre Anwendungen schaffen, Zuständigkeiten klären und die Anforderungen der EU-KI-Verordnung systematisch in ihre Prozesse integrieren.