Voraussetzung Gaststättenerlaubnis
Antrag auf Befreiung von der Gaststättenunterrichtung
Befreit sind Personen, die im Rahmen ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung bereits entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse erworben haben (zum Beispiel Köche, Fachkräfte im Gastgewerbe, Hotelfachleute oder -kaufleute, und so weiter).
Eine Übersicht der Ausnahmeregelungen nach Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwW) finden Sie hier.
Wenn Sie eine der genannten Ausbildungen abgeschlossen haben, füllen Sie den unten auf dieser Seite stehenden Antrag auf Befreiung von der Gaststättenunterrichtung aus und senden Sie ihn ab.
Gebühr
Die Gebühr beträgt 40 Euro. Der Gebührenbescheid wird auf den Antragsteller ausgestellt. Eine Rechnung mit der entsprechenden Gebühr erhalten Sie auf dem Postweg.