Fachkraft Küche

Die Fachkraft Küche bereitet unter anderem einfache Suppen und Soßen, Sättigungsbeilagen sowie Fleisch-, Fisch- und Gemüsegerichte mit professionellen Küchengeräten zu. Außerdem richtet sie Salate und Desserts an. Dabei arbeitet die Fachkraft Küche eng mit den Köchinnen und Köchen zusammen und achtet bei der Verarbeitung von Lebensmitteln auf die geltenden Hygiene- und Nachhaltigkeitsvorschriften. Zusätzlich übernimmt sie die Annahme und fachgerechte Lagerung von Waren und Zutaten.
Hinweis:
Die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche ist befristet bis 31. Juli 2029.

Persönliche Voraussetzungen

Für eine Ausbildung in der Küche sind Freude am praktischen Arbeiten sowie Interesse am Umgang mit Lebensmitteln wichtige Voraussetzungen. Zum Arbeitsalltag gehören der fachgerechte Einsatz von Messern und Küchengeräten sowie das Schneiden, Formen und Zubereiten verschiedener Speisen. Ein guter Geschmacks- und Geruchssinn ist ebenfalls von Bedeutung, da Speisen abgeschmeckt und gewürzt sowie die Qualität und Frische von Lebensmitteln beurteilt werden müssen.
Darüber hinaus ist eine gute körperliche Verfassung hilfreich, da die Tätigkeit häufig mit langem Stehen und körperlichem Einsatz verbunden ist. Teamfähigkeit spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, da in professionellen Küchen eng mit anderen Küchenmitarbeitenden und dem Servicepersonal zusammengearbeitet wird.
Auch Belastbarkeit und Schnelligkeit sind gefragt. Besonders zu Stoßzeiten müssen mehrere Arbeitsabläufe gleichzeitig koordiniert und Aufgaben ruhig sowie konzentriert erledigt werden. Ein sorgfältiger Umgang mit Lebensmitteln und ein ausgeprägtes Hygienebewusstsein sind ebenfalls unerlässlich, da geltende Hygiene- und Sicherheitsvorschriften konsequent eingehalten werden müssen.

Ausbildungsschwerpunkte

  • Grundlegende Arbeiten in Küche und Service
  • Arbeitsvorbereitung und Einsatz von Küchengeräten
  • Arbeits-, Schnitt- und Gartechniken
  • Salate, Eierspeisen und pflanzliche Gerichte
  • Suppen, Saucen und Eintöpfe
  • Sättigungsbeilagen und Kartoffelzubereitungen
  • Fleisch-, Geflügel- und Fischgerichte
  • Anrichten und Garnieren von Speisen und Desserts
  • Warenannahme, Lagerung und Qualitätskontrolle
  • Hygiene, Arbeitssicherheit und wirtschaftliches Arbeiten

Ausbildungsvergütung

Ausbildungsverordnung

Rahmenlehrplan und sachlich-zeitliche Gliederung

Ausbildungsdauer

Die Berufsausbildung dauert zwei Jahre.

Fortführungsmöglichkeiten

Die Ausbildung kann nach erfolgreichem Abschluss durch ein weiteres Ausbildungsjahr in folgendem Beruf fortgeführt werden: Koch/Köchin