Rund um die Prüfung
Wie läuft eine IHK-Prüfung ab? Was müssen Auszubildende und Ausbildungsbetrieb wissen? Wir geben Ihnen dazu einen Überblick, z. B. zu Prüfungsarten und -kosten und anderen Rechtsgrundlagen.
Alle Auszubildenden legen während ihrer Ausbildung eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung oder eine Abschlussprüfung Teil 1 und eine Abschlussprüfung Teil 2 ab. In der Ausbildungsordnung sind Zeitpunkt, Inhalte und Struktur der Prüfung sowie die Regeln für das Bestehen festgelegt.
Rechtsgrundlagen für die Prüfungen sind das Berufsbildungsgesetz, die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes sowie die Prüfungsordnung.
Die Prüfungsaufgaben werden von sogenannten Aufgabenerstellungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Das Prüfungsergebnis legt ein Prüfungsausschuss fest, der aus Vertretern der Wirtschaft, den Gewerkschaften sowie Lehrern der Berufsschule besteht. Die Prüferinnen und Prüfer sind erfahren in dem Beruf, für den sie die Prüfung abnehmen, und ehrenamtlich für die IHK tätig.
Prüfungsarten und Kosten
Je nach Beruf unterscheiden sich die Prüfungsarten und Strukturen, um einen Berufsabschluss zu erlangen. Informationen zu den Prüfungsarten finden Sie in der Verordnung des jeweiligen Berufs.
Prüflinge mit einem gültigen Ausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag müssen keine Prüfungsgebühren bezahlen. Die Kosten werden vom Ausbildungsunternehmen oder dem Bildungsträger getragen. Kostenpflichtig sind Wiederholungsprüfungen, Prüfungen in einer Zusatzqualifikation sowie Prüfungszulassungen in besonderen Fällen (Externenprüfung). Für Details siehe den Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 286 KB) der IHK zu Schwerin.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet in der Regel im zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Teilnahme daran ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung und dient zur Überprüfung des Wissenstandes.
In Berufen mit gestreckter Prüfungsform ist die Abschlussprüfung in einen 1. und einen 2. Teil untergliedert. Die Ergebnisse der Teil 1 Prüfung fließen in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Diese Prüfung findet in der Regel ebenfalls zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Abschlussprüfung und Abschlussprüfung Teil 2
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. Dafür gelten dann besondere Bedingungen, wie in der Prüfungsordnung angegeben.
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Auszubildende mit sehr guten Leistungen in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb können einen Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 65 KB) auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen. Sie können die Ausbildung dann ein halbes Jahr vor dem ursprünglich geplanten Prüfungstermin beenden.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Auszubildende mit Behinderung können bei der zuständigen Stelle beantragen, dass ihre besonderen Belange bei der Zwischen- oder Abschlussprüfung berücksichtigt werden. Ein solcher Nachteilsausgleich darf die Prüfungsanforderungen qualitativ nicht verändern, sondern gleicht nur die behinderungsbedingten Benachteiligungen aus.
Externe Prüfungsteilnehmer
Nach dem Berufsbildungsgesetz können auch Personen eine Abschlussprüfung machen, die sich durch Berufspraxis die Inhalte eines Ausbildungsberufes angeeignet haben. Senden Sie den ausgefüllten Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 225 KB) an die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin.
Zeugnisse und Prüfungsergebnisse
Abschlussnote der Berufsschule auf dem IHK-Zeugnis
Auf Wunsch kann die Abschlussnote Ihres Berufsschulzeugnisses auf dem IHK-Abschlussprüfungszeugnis ausgewiesen werden. Hierfür ist ein entsprechender Antrag erforderlich, der sowohl von Ihrer zuständigen Berufsschule als auch von der IHK zu Schwerin bestätigt werden muss.
Das Antragsformular finden Sie im Bereich „Weitere Informationen“.
Prüfungsergebnisse online einsehen
Ihre Prüfungsergebnisse können Sie nach Freigabe durch die IHK bequem im Azubi-Infocenter online abrufen.
Für die Zwischenprüfung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Nach dem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung wird Ihrem Ausbildungsbetrieb eine schriftliche Ergebnismitteilung übermittelt. Die Ergebnisse stehen Ihnen zusätzlich im Azubi-Infocenter zur Verfügung.
Ihr IHK-Abschlusszeugnis
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie Ihr IHK-Abschlussprüfungszeugnis sowie die zugehörigen Prüfungsunterlagen auf dem Postweg.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre bei der IHK hinterlegte Anschrift aktuell ist und Ihr Briefkasten regelmäßig geleert wird. So können Ihre Zeugnisse und Dokumente sicher und unbeschädigt zugestellt werden.
Berufliche Perspektiven
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung starten die Auszubildenden direkt in die Arbeitswelt. Mit erster Berufspraxis kann im Anschluss an die Ausbildung eine IHK-Weiterbildung absolviert werden.
