Merkblatt: Gründungsstipendien für innovative Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt
Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen mit fachlicher und kaufmännischer Eignung, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung durch Gründung eines neuen Unternehmens selbständig machen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.
Was und wie wird gefördert?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von 1.200,00 Euro pro Monat für längstens 18 Monate.
Kinderzuschlag für unterhaltsberechtigte Kinder des Gründers in Höhe von 100,00 Euro pro Kind und Monat.
Unter welchen Voraussetzungen wird im Wesentlichen gefördert?
- Der Hauptwohnsitz des Gründers und Betriebssitz des zu gründenden bzw. bereits gegründeten Unternehmens müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
- Die Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen mit hohem Innovationsgrad sein. Diese sollen auf ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder kreativwirtschaftlichen Ideen basieren, die aus wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Forschungsergebnissen, insbesondere aus dem Hochschul- und Forschungsbereich, abgeleitet werden.
- Der Gründer muss wesentlich als Kompetenzträger an der Erarbeitung des Produkts/der Dienstleistung mitgewirkt haben.
- Ziel der Gründung bzw. der Betriebsübernahme muss die nachhaltige wirtschaftliche Vollexistenz sein.
- Der Nachweis des Innovationscharakters des Produktes oder der Dienstleistung erfolgt durch eine fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder Forschungseinrichtung.
- Es darf kein Insolvenzverfahren beantragt, bzw. eröffnet und keine eidesstattliche Versicherung abgegeben worden sein.
- Die Unternehmensgründung muss innerhalb von 12 Monaten vollzogen sein.
- Betriebsübernahmen werden wie Neugründungen behandelt.
- Die Antragstellung bis zu einem Jahr nach der Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit möglich.
- Die Berufsausübung darf nicht in traditionell freien Berufsfeldern erfolgen.
Wie ist das Antragsverfahren?
Formgebundene Einreichung einer Projektidee an die
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Postfach 11 11 17
19011 Schwerin
Postfach 11 11 17
19011 Schwerin
Die Entscheidung über die Möglichkeit der Antragstellung erfolgt nach dem positiven Votum einer Jury über die Projektidee und das Unternehmenskonzept.
Dem Antrag sind bei Neugründungen folgende Unterlagen beizufügen:
- der berufliche Werdegang, aus dem die fachliche und kaufmännische Eignung des Antragstellers bezogen auf die Unternehmensgründung hervorgeht,
- vollständiges Unternehmenskonzept, bestehend aus einer Vorhabensbeschreibung, dem Investitions-, Ertrags- und Umsatzplan, sowie dem Liquiditäts- sowie Finanzierungsplan,
- fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder Forschungseinrichtung zum Innovationscharakter des Produktes oder der Dienstleistung,
- Bestätigung des Einwohnermeldeamtes,
- Gegebenenfalls erforderliche behördliche und sonstige Genehmigungen,
- eine Erklärung über bereits gestellte Anträge auf weitere Zuwendungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes sowie,
- die „De-minimis“-Erklärung.
Bei bereits gegründeten Unternehmen sind des Weiteren
- die Gewerbeanmeldung und
- eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung beizufügen.
Ansprechpartner
Frau Elke Wiese-Wahls (0385) 55775 – 252
Frau Sabine Koebe (0385) 55775 – 258
Frau Sabine Koebe (0385) 55775 – 258
Weitere Informationen sind online auf der Website der GSA abrufbar.
Stand: 1. Januar 2023
