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Nr. 7022760

Elektromobilität

Übersicht

Ladestation E-Mobil

Mit dem GEIG soll sich der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität beschleunigen. Für Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ohne Renovierung gilt: Seit 01.01.2025 muss ein Ladepunkt errichtet werden. Diese Pflicht kann auf andere, dem Eigentümer gehörende Nichtwohngebäude übertragen werden.

Wassertropfen mit dem Symbol H2

Die IHK zu Schwerin als Initiator des Projektes sieht große wirtschaftliche Chancen in der künftigen Nutzung von Wasserstoff. Diese Chancen wurden in der Präsentation der Ergebnisse der Studie nachhaltig bekräftigt. Mecklenburg-Vorpommern als Energietor für seine Partnerländer.