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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist im Wesentlichen vom Leitbild der Schutzwürdigkeit des Arbeitnehmers als sozial schwächere Partei geprägt. Die arbeitsrechtlichen Gesetze sind daher in der Regel Arbeitnehmerschutzgesetze. Aus diesem Grund stellen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen den Unternehmer nicht selten vor schwierige rechtliche sowie betriebswirtschaftliche Probleme.
Weitere Details zum Urlaubsrecht, Gleichbehandlungsgesetz, Mindestlohn und zu Arbeitsverträgen sind im Menü abrufbar.

TOP-Themen zum Arbeitsrecht

Eine Statue einer Frau, Justizia, die eine Waage hält, mit einer Cannabispflanze im Hintergrund. © AdobeStock/VicenSanh

Mit der Legalisierung des Cannabiskonsums zum 1. April 2024 ergeben sich auch arbeitsrechtliche Fragen, die wir versuchen zu beantworten.

junger Mann verkauft Eis © RossHelen

Viele Jugendliche nutzen die schulfreie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Für deren Beschäftigung allerdings einige Regeln.

© C. Lietz / IHK zu Schwerin

Seit 2023 müssen Arbeitsbescheinigungen an die Arbeitsagentur digital übermittelt werden. Wir informieren über die Details und zu Kontakten.

übereinanderliegende Holzwürfel mit der Aufschrift Freetime © Adobe Stock

Urlaub verjährt nicht, wenn der Arbeitgeber nicht auf die Möglichkeit des Urlaubsverfalls aufmerksam gemacht hat, so hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Bronzestatue Justitia in der linken Hand eine Waage haltend © IHK zu Schwerin

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Erfahren Sie hierzu weitere Details.

Handschlag über Tisch © www.pixabay.de

Bei künftigen Einstellungen von Mitarbeitern muss der Arbeitgeber mehr Informationen geben als bisher. Das Nachweisgesetz gilt seit 01.08.2022. Erfahren Sie hierzu wichtige Infos.

Die Aushangpflicht betrifft grundsätzlich Arbeitnehmerschutzgesetze, die den Arbeitnehmern bekannt gemacht werden sollen.

Wir geben Ihnen einen Überblick zu sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtlichen Themen.

Sogenannte Minijobs bis 603 Euro im Monat sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, für die sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerliche Besonderheiten gelten. Dieses haben wir für Sie zusammengestellt.

Wird eine Arbeitnehmerin schwanger, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, was er nun alles beachten muss bzw. welche Rechte und Pflichten nun bestehen. Diese IHK-Information gibt Ihnen einen Überblick.

Ass. iur.Thilo Krüger
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Recht, Steuern und Personal