Abfrage von Umsatz und Anzahl der Beschäftigten
Einstufung in die korrekte Grundbeitragsklasse, Abfrage von Umsatz und Anzahl der Beschäftigten
um Ihr Unternehmen laut Wirtschaftssatzung (II. Punkt 2.6.) korrekt in die Grundbeitragsklasse einstufen zu können, bitten wir Sie um Bekanntgabe des Umsatzes Ihres Gesamtunternehmens, unter Berücksichtigung des Gewerbesteuerzerlegungsmaßstabs (§29 Gewerbesteuergesetz (GewStG)), für den IHK-Bezirk Westmecklenburg.
Der Umsatz wird bestimmt gemäß § 141 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung. Sollte Ihnen der Umsatz des letzten Wirtschaftsjahres zurzeit noch nicht vorliegen, teilen Sie uns bitte den entsprechenden Umsatz des jeweiligen Vorjahres mit.
Darüber hinaus bitten wir Sie um Mitteilung der Anzahl Ihrer Mitarbeiter - Auszubildende bleiben außer Ansatz, Teilzeitbeschäftigten und Aushilfen sind voll zu berücksichtigen. Die Zahl der Arbeitnehmer bestimmt sich nach § 267 Abs. 5 HGB. Auf die Gesamtarbeitnehmerzahl des Unternehmens ist der Gewerbesteuerzerlegungsmaßstab (§29 GewStG) anzuwenden.
Die Grundbeitragsklassen sind im Rahmen der Wirtschaftssatzungen von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin festgelegt worden.
Diese Satzungen wurden
- in unserem IHK-Magazin „Wirtschaftskompass“ jeweils veröffentlicht und
- sind auch unter abrufbar unter: IHK-Rechtsgrundlagen.
