Hotel, Pension und Co.

Gründung Beherbergungsbetrieb

Sie träumen davon, Ihr eigenes Hotel, eine Pension oder ein gemütliches Gästehaus zu führen? Ob Hotel oder Ferienunterkunft: Der Schritt in die Selbstständigkeit will gut vorbereitet sein. Die IHK Stuttgart bietet Ihnen eine erste Orientierung.
Für Gründerinnen und Gründer sind die Rahmenbedingungen zuletzt einfacher geworden. Mit der Novellierung des Gaststättengesetzes Baden-Württemberg zum 1. Januar 2026 benötigen Beherbergungsbetriebe keine Schanklizenz oder Konzession mehr, auch wenn Sie nicht nur ihre Hausgäste im Restaurant, Café oder in der Bar bewirten möchten. Eine Anzeige beim Gewerbeamt genügt.
In unserem Artikel Gaststättengewerbe – Was Sie wissen müssen informieren wir über die rechtlichen, betrieblichen und organisatorischen Aspekte, die Sie bei der Gründung beachten sollten.
Ausführliche Informationen, zum Beispiel zu Betriebs- und Zimmerarten oder auch zu Themen wie GEMA etc. finden Sie im bewährtenIHK-Merkblatt zur Gründung und Führung eines Beherbergungsbetriebs“.

Bitte beachten Sie auch die Infoschrift von der Tourismus Marketing GmBH Baden-Württemberg (TMBW): Leitfaden Ferienunterkünfte - Informationen für Vermietende von Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
Für alle Fragen rund um die allgemeine Gründung, stehen Ihnen auch die Kollegen aus der IHK-Existenzgründung zur Verfügung. Neben deren Beratung können auch viele Veranstaltungen und Seminare zum Thema besucht werden.
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