Formulare und Informationen zur Abschlussprüfung
Eisenbahner/in im Betriebsdienst Lokführer/-in und Transport
Hier finden Auszubildende und Unternehmen Informationen zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer/-in und Transport
Allgemeine Hinweise zum betrieblichen Auftrag
Prüfungsbereich „Zug- und Rangierfahrten durchführen“
Der Prüfling hat einen betrieblichen Auftrag durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Die Prüfungszeit für den betrieblichen Auftrag beträgt 120 Minuten. Die Zeit für die Erstellung der praxisbezogenen Unterlagen ist nicht in den 120 Minuten enthalten.
Hinweise zur Antragsabgabe
Sie reichen Ihren Antrag digital über das Azubi-Infocenter ein.
Sobald die ihk.momn Zeitraum freigibt, erscheint dort auf der Startseite die Schaltfläche „Digitaler Projektantrag“.
Falls Sie noch nicht registriert sind und Ihren Aktivierungscode verloren haben, können Sie ihn unter dem folgenden Link erneut anfordern: Azubi-Infocenter Aktivierungscode anfordern
Sobald die ihk.momn Zeitraum freigibt, erscheint dort auf der Startseite die Schaltfläche „Digitaler Projektantrag“.
Falls Sie noch nicht registriert sind und Ihren Aktivierungscode verloren haben, können Sie ihn unter dem folgenden Link erneut anfordern: Azubi-Infocenter Aktivierungscode anfordern
Wird der Antrag ohne wichtigen Grund nicht eingereicht, wird der Prüfungsteil Zug- und Rangierfahrt betrieblicher Auftrag mit null Punkten bewertet. Es gibt keine Nachfristen!
Hinweise praxisbezogene Unterlagen
Formaler und inhaltlicher Aufbau der praxisbezogenen Unterlagen und Anlagen
- Deckblatt
- Name und Vorname des Prüfungsteilnehmers, der Prüfungsteilnehmerin
- Name des Ausbildungsbetriebes
- Name des/der Verantwortlichen (Betreuer/-in)
- Ausbildungsberuf
- Titel des betrieblichen Auftrages
- Inhaltsverzeichnis
- Inhaltlicher Aufbau
- Aufgabenstellung/Zielsetzung
- Information und Planung
- Vorgehensweise
- Bewertung des Prozesses und des Ergebnisses
- Formaler Aufbau
- 3 Seiten Umfang (ohne Deckblatt), DIN A4
- Max. 5 Seiten Anlagen
- Schriftgröße 11, Schriftart Arial
- 1,5-zeilig verfasst
- Linker und rechter Rand 2,5 cm
- Fortlaufende Seitennummerierung
- Name/Prüflingsnummer auf jeder Seite
- Verwendung der Ich-Form
- Transparenzpflicht bei KI-Nutzung
Wenn Sie KI-Tools für Ihre Dokumentation verwenden, müssen Sie dies offenlegen. Die Nutzung muss für den Prüfungsausschuss nachvollziehbar sein.
Fügen Sie deshalb zu Beginn Ihrer Dokumentation einen zusätzlichen Abschnitt mit der Überschrift „Erklärung zur Nutzung von KI“ ein.
Darin beschreiben Sie kurz:
welche KI-Anwendung Sie genutzt haben, wofür Sie die KI eingesetzt haben (z. B. Formulierungshilfen, Strukturierung oder Rechtschreibprüfung), welche Inhalte von Ihnen selbst erstellt wurden.
Wichtig: Sie bleiben für den gesamten Inhalt Ihrer Dokumentation verantwortlich. Alle Angaben müssen fachlich korrekt sein und auf Ihrem eigenen betrieblichen Auftrag beruhen. - Literatur-, Quellen- und Abkürzungsverzeichnis
Werden Inhalte, Formulierungen oder Informationen aus KI-Anwendungen übernommen, müssen diese ebenso wie andere Quellen kenntlich gemacht werden.
Geben Sie daher die verwendeten KI-Tools und gegebenenfalls die verwendeten Eingaben (Prompts) in Ihrem Quellen- bzw. Literaturverzeichnis an. Die Dokumentation der KI-Nutzung muss für den Prüfungsausschuss nachvollziehbar sein.
Die praxisbezogenen Unterlagen und Anlagen werden in einer PDF-Datei (max.18 MB) zusammengefügt und bis zum festgelegten Abgabetermin über das Azubi-Infocenter hochgeladen.
Alle allgemeinen Information zur Onlineanwendung finden Sie hier: Digitale Projektanträge.
Alle allgemeinen Information zur Onlineanwendung finden Sie hier: Digitale Projektanträge.
Werden die praxisbezogenen Unterlagen ohne wichtigen Grund nicht eingereicht, wird der Prüfungsteil Zug- und Rangierfahrt betrieblicher Auftrag mit null Punkten bewertet.
Hinweise zum Fachgespräch
Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 25 Minuten.
Weitere praktische Prüfungsbereiche
Die Prüfungsbereiche Zug- und Rangierfahrt Arbeitsaufgabe und Prüfen von Triebfahrzeugen werden gesondert geprüft.