FORMULARE UND INFORMATIONEN ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Auf dieser Seite finden Prüfungsteilnehmende und Betriebe alle wichtigen Informationen zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachkraft für Veranstaltungstechnik.
Berufsbild
Fachkräfte für Veranstaltungstechnik arbeiten überall dort, wo Veranstaltungen stattfinden, zum Beispiel bei Konzerten, Kongressen, Theateraufführungen oder Fernsehproduktionen.
Sie planen, organisieren und betreuen die technische Umsetzung von Veranstaltungen. Dabei sorgen sie dafür, dass Licht-, Ton-, Medien- und Bühnentechnik zuverlässig funktionieren.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
Sie planen, organisieren und betreuen die technische Umsetzung von Veranstaltungen. Dabei sorgen sie dafür, dass Licht-, Ton-, Medien- und Bühnentechnik zuverlässig funktionieren.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
- technische Konzepte für Veranstaltungen erstellen
- Abläufe planen und koordinieren
- Licht-, Ton- und Projektionsanlagen aufbauen und einrichten
- technische Anlagen miteinander vernetzen
- die Stromversorgung sicherstellen
- Veranstaltungen technisch begleiten
Die Ausbildung dauert gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Die Abschlussprüfung im Überblick
Schriftliche Prüfungsbereiche
- Planen der Veranstaltungstechnik (15 %)
- Planen der Veranstaltungsdurchführung (15 %)
- Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik (10 %)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (10 %)
Praktischer und mündlicher Prüfungsbereich
Der Prüfungsbereich „Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts“ (50 %) umfasst
- einen betrieblichen Auftrag mit einer Bearbeitungszeit von 35 Stunden (praktisch)
- eine Dokumentation des betrieblichen Auftrags
- ein auftragsbezogenes Fachgespräch von maximal 30 Minuten (mündlich)
Bevor Sie mit Ihrem betrieblichen Auftrag beginnen können, müssen Sie einen Projektantrag einreichen, der vom Prüfungsausschuss genehmigt werden muss. Erst nach der Genehmigung des Projektantrags dürfen Sie mit der Durchführung des betrieblichen Auftrags starten.
Wann haben Sie bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts mit mindestens „ausreichend“
- im Prüfungsbereich Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
Anforderungen an den betrieblichen Auftrag
Kriterien für den betrieblichen Auftrag
(Verordnung § 15, Absatz 1)
Im Prüfungsbereich „Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts“ soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- technische und inhaltliche Anforderungen auszuwerten,
- den Einsatz der Veranstaltungstechnik unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und der Sicherheitsanforderungen zu planen und zu realisieren,
- die Stromversorgung für veranstaltungstechnische Einrichtungen zu konzipieren und nicht stationäre elektrische Anlagen der Veranstaltungstechnik zu errichten und in Betrieb zu nehmen,
- logistische und Veranstaltungsabläufe unter Beachtung ökonomischer Aspekte und rechtlicher Vorgaben zu planen und abzustimmen und
- technische Unterlagen zu erstellen sowie Abläufe zu dokumentieren und zu kommunizieren.
Anforderungen an den betrieblichen Auftrag
- Es ist ein selbständig durchgeführter betrieblicher Auftrag vorgesehen, der mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert wird (Dokumentation).
- Eine rein planerische Betrachtung ohne reale Durchführung ist nicht zulässig.
- Der betriebliche Auftrag und die Dokumentation müssen einmalig sein und dürfen nicht im Rahmen einer Prüfung bereits zuvor schon einmal eingereicht worden sein. Wenn im Rahmen des betrieblichen Auftrags eine jährlich wiederkehrende Veranstaltung durchgeführt wird, müssen sich die projektrelevanten veranstaltungstechnischen Anforderungen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich unterscheiden.
- Der betriebliche Auftrag ist als eigenständige Einzelarbeit auszuführen. Eine gemeinsame Dokumentation ist nicht zulässig.
- Die Bearbeitungszeit für den betrieblichen Auftrag mit Dokumentation beträgt mind. 31 Stunden bis max. 35 Stunden.
So reichen Sie erfolgreich den Projektantrag ein
Bevor Sie mit Ihrem betrieblichen Auftrag beginnen können, müssen Sie einen Projektantrag einreichen, der vom Prüfungsausschuss genehmigt werden muss. Erst nach der Genehmigung des Projektantrags dürfen Sie mit der Durchführung des betrieblichen Auftrags starten.
Einreichung des Projektantrags
Über die Online-Funktion „Digitaler Projektantrag (DiPa)“ im Azubi-Infocenter kann der Projektantrag online ausgefüllt werden.
1. Anmelden im Azubi-Infocenter.
2. Auf „Digitaler Projektantrag“ klicken.
3. Dann auf „Antrag einreichen“
Allgemeine Hinweise zur Einreichung des Projektantrags:
- Die Schaltfläche „Digitaler Projektantrag“ ist nur während des Einreichungszeitraumes sichtbar.
- Änderungen sind möglich. Die letzte Version zählt.
- Nach erfolgreicher Abgabe erhalten der Prüfungsteilnehmende und der Ausbildende/die betreuende Person eine Bestätigung per E-Mail.
- Die Fristen sind einzuhalten. Ein fehlende Projektantrag kann nach dem Ende der Einreichungsfrist nicht nachgereicht werden. Es ist keine Verlängerung der Frist möglich – auch nicht im Krankheitsfall.
- Ein nicht eingereichter Projektantrag kann zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
Genehmigung oder Ablehnung des Projektantrags
Ein Projektantrag kann vom Prüfungsausschuss genehmigt, mit Auflagen genehmigt oder abgelehnt werden. Nach Ende des Genehmigungszeitraumes werden alle Prüfungsteilnehmenden zeitnah und zeitgleich über das Ergebnis informiert. Anträge auf eine vorzeitige Bewertung der Projektanträge sind nicht möglich. Der betriebliche Auftrag muss im Zeitraum der Projektdurchführung stattfinden (siehe Terminplan unten).
Damit ein Projektantrag genehmigungsfähig ist, muss er folgenden Kriterien entsprechen:
- Die Kriterien für den betrieblichen Auftrag müssen erfüllt sein (Verordnung § 15, Absatz 1).
- Die Durchführung liegt im von der IHK festgelegten Zeitraum.
- Die Angaben müssen vollständig sein.
- Die Projektbeschreibung muss in deutscher Sprache verfasst, leserlich und verständlich sein, sowie die speziellen Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Prüfungsteilnehmers klarmachen.
- Der betriebliche Auftrag muss in Bezug auf Projektphasen, Zeitplan, Projektdauer und Kosten durchführbar sein.
- Der Umfang und Aufwand der eingesetzten Technik müssen aus dem Antrag klar hervorgehen.
Wird ein Projektantrag abgelehnt, informiert die IHK Region Stuttgart den Prüfungsteilnehmenden darüber. Die Gründe für die Ablehnung werden mitgeteilt. Gleichzeitig erhält der Prüfungsteilnehmende die Möglichkeit, den Antrag zu überarbeiten oder einen neuen Antrag einzureichen. Für die erneute Einreichung setzt die IHK Region Stuttgart eine Frist fest.
Leitfaden zum Projektantrag
Hinweise zur Entscheidungshilfe
Die Teilbereiche I und II und III sind zwingend erforderlich (siehe Entscheidungshilfe).
Mindestens einer der Teilbereiche aus II muss Inhalt des betrieblichen Auftrags sein.
Mindestens einer der Teilbereiche aus III muss Inhalt des betrieblichen Auftrags sein
Mindestens einer der Teilbereiche aus II muss Inhalt des betrieblichen Auftrags sein.
Mindestens einer der Teilbereiche aus III muss Inhalt des betrieblichen Auftrags sein
Bestandteile des Projektantrags
| Persönliche Daten: | |
| Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerin: | Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Name des Ausbildungsbetriebes/Ort des betrieblichen Projekts, Betrieblicher Betreuer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer |
| Bezeichnung des betrieblichen Auftrags: | |
| Bitte nennen Sie Ihr Auftragsthema (z. B.: Tontechnik und mobile Stromversorgung bei dem Konzert der Band „XY“) |
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| Geplanter Bearbeitungszeitraum: | |
| Bitte nennen Sie Datum und Zeitraum von Aufbau, Show und Abbau (Exakter Tag der Show oder der Projektübergabe an den Kunden) |
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| Teilbereich I, II, III: | |
| Nennen und erklären Sie kurz die gewählten Inhalte aus den Teilbereichen I + II + III. Abgewählte Inhalte bitte begründen. |
|
| Ausgangszustand, Ziel, Rahmenbedingungen: | |
| Beschreiben Sie den Kundenwunsch, das Ziel/die Ziele sowie den Ausgangszustand/die Rahmenbedingungen, wie die Räumlichkeit (Halle, Bühne, Theater). Erklären Sie kurz die vorhandene Technik und wie das Auftragsthema umgesetzt werden soll. Nehmen Sie Bezug auf andere beteiligte Gewerke. | |
| Projektplanung: | |
| Beschreibung der Projektplanung. Darstellung der in Teilbereich I + II + III gewählten Aufgabenfelder | |
| Zum Zeitlichen Aufwand: | Der zeitliche Aufwand muss sich logisch aus der Auftragsbeschreibung ableiten können. Die Bearbeitungszeit für den betrieblichen Auftrag mit Dokumentation beträgt mind. 31 bis max. 35 Stunden. |
| Machen Sie bitte zeitliche Angaben zu den einzelnen, folgenden Punkten: |
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| Projektdurchführung: | |
| Beschreibung der Projektdurchführung. Darstellung der konkreten Handlungsschritte bei der Durchführung. | |
| Projektkontrolle: | |
| Beschreibung der Projektkontrolle. Darstellung der konkreten Handlungsschritte bei der Kontrolle des Projekts | |
| Entscheidungshilfe: | |
| Reichen Sie die ausgefüllte Entscheidungshilfe als PDF-Datei ein. Schreiben Sie in das Textfeld: „Siehe Anlage“ | |
| Anlagen: | |
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Welche der nachfolgenden Inhalte planen Sie – passend zum Thema – in Ihrer Dokumentation ein? Bitte nur nennen.
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So reichen Sie erfolgreich die Dokumentation ein
Abgabe der Dokumentation
Über die Online-Funktion „Digitaler Projektantrag (DiPa)“ im Azubi-Infocenter kann die Dokumentation hochgeladen werden.
1. Anmelden im Azubi-Infocenter.
2. Auf „Digitaler Projektantrag“ klicken.
3. Dann auf „Dokument einreichen“
Allgemeine Hinweise zur Einreichung der Dokumentation:
- Die Schaltfläche „Digitaler Projektantrag“ ist nur während des Einreichungszeitraumes sichtbar.
- Mehrmaliges Hochladen ist möglich. Die letzte Version zählt.
- Nach erfolgreicher Abgabe erhalten der Prüfungsteilnehmende und der Ausbildende/die betreuende Person eine Bestätigung per E-Mail.
- Die Fristen sind einzuhalten. Eine fehlende Dokumentation kann nach dem Ende der Einreichungsfrist nicht nachgereicht werden. Es ist keine Verlängerung der Frist möglich – auch nicht im Krankheitsfall.
- Eine nicht eingereichte Dokumentation kann zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
Formale Vorgaben zur Dokumentation
Die Dokumentation ist als eine PDF-Datei innerhalb der von der IHK Region Stuttgart gesetzten Frist (siehe Terminplan unten ) hochzuladen. Ein PDF-Dokument darf max. 18 MB haben.
- Papierformat DIN A4 (Pläne können ggf. größer sein)
- Schriftgröße 10 - 12, Arial
- Zeilenabstand: 1,0 bis maximal 1,5 Zeilen
- Fortlaufende Nummerierung ab der ersten Seite
Umgang mit KI-Nutzung und sonstigen Quellen
Die Nutzung von KI-Tools und sonstigen Quellen muss offengelegt und nachvollziehbar dokumentiert werden. Dazu ist verpflichtend ein Quellenverzeichnis auf der letzten Seite der Dokumentation einzufügen.
Die „persönliche Erklärung“ sowie die „Erklärung zur Nutzung von KI“ erfolgt über das Online-Portal Digitale Projektanträge, sie ist kein Bestandteil der Unterlagen.
Inhalt der Dokumentation
Die „persönliche Erklärung“ sowie die „Erklärung zur Nutzung von KI“ erfolgt über das Online-Portal Digitale Projektanträge, sie ist kein Bestandteil der Unterlagen.
Inhalt der Dokumentation
- Deckblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB)mit
- Name und Anschrift des Prüfungsteilnehmers
- Name und Anschrift des Ausbilders/Ausbildungsbetriebes
- Ausbildungsberuf
- Thema des betrieblichen Auftrages
- Inhaltsverzeichnis
- Auftragsbeschreibung: 1 - 2 DIN A4 Seiten
- Auftragsbegleitende Unterlagen (Elektroplanung, Prüfnachweis der elektrotechnischen Anlage und weitere relevante Unterlagen)
- Quellenverzeichnis bei Nutzung von KI-Tools und sonstigen Quellen (Betriebliche-/Literatur-/Internetquellen, etc.)
- Die “persönliche Erklärung” sowie die „Erklärung zur Nutzung von KI“ erfolgt über das Online-Portal Digitale Projektanträge, sie sind kein Bestandteil der Unterlagen.
Auftragsbegleitende Unterlagen
- Pläne
- Grundriss/Lageplan
- Flucht- und Rettungswegplan
- Betrachtungen zum Brandschutz
- Bühnenplan (soweit zutreffend)
- Beleuchtungsplan (soweit zutreffend)
- Beschallungsplan (soweit zutreffend)
- Bestuhlungsplan (soweit zutreffend)
- Cue-Listen (soweit zutreffend)
- Medientechnischer Plan (soweit zutreffend)
- Patch-Pläne (soweit zutreffend)
- Plan fürs Rigg (soweit zutreffend)
- Signallaufpläne für Ton, Licht, Medientechnik (soweit zutreffend)
- Energieversorgung
- Blockschaltbild
- Elektroplan mit Berechnungen
- Prüfprotokoll
- Elektroplanung
- Prüfnachweis der mobilen Elektrischen Anlage
- Prüfnachweis des Speisepunktes
- Nachweis der Standsicherheit (Statik) – Berechnungen und Beschreibungen
- Disposition von Personal-, Arbeit-, Ablauf- und Zeitplanung
- Disposition von Material (projektbezogen)
- Disposition von Transport(en)
- Gefährdungsbeurteilung inkl. Unterweisungsprotokolle
- Aussage zur Betriebswirtschaftlichkeit
- Bilder (wenn zur nachvollziehbaren Darstellung sinnvoll)
- Weitere projektbezogenen optionale Unterlagen
Hinweise
Die Teilbereiche I und II und III sind zwingend erforderlich (siehe Entscheidungshilfe).
Mindestens einer der Teilbereiche aus II muss Inhalt des betrieblichen Auftrags sein.
Mindestens einer der Teilbereiche aus III muss Inhalt des betrieblichen Auftrags sein.
Zum Teilbereich III ist eine Statik gefordert.
Inhalte zum Thema Statik
Berechnungen: Flächenlast, Punktlast, Kippmoment, Tragfähigkeit, Standsicherheit
Beschreibungen: Bspw.: Ein Redner steht auf einem Bühnenpodest.
Ein Schweinwerfer wird in einen Bühnenzug gehängt.
Teilbereich I:
Stromversorgung
Stromversorgung
Was ist zulässig?
Eine Schukoleitung mit 3fach Verteilung und Spannungsfallrechnung ist keine E-Technik.
Gefordert ist eine mobile zu errichtende Stromversorgung, zum Beispiel eine CEE-Verteilung.
Hier muss erkennbar sein:
- die Selektivität aller Schutzmaßnahmen anschlussübergreifend
- die Phasenlast
- der Spannungsfall
- die Strombelastung zum Querschnitt
- die optimale Einbringung eines PE (Rigg-Erdung)
- Messprotokolle für die Stromversorgung
- Nur eine VDE 701/702 ist nicht ausreichend, da obligatorisch
Informationen zum auftragsbezogenen Fachgespräch
Rahmenbedingungen für das Fachgespräch
- Für das auftragsbezogene Fachgespräch sind höchstens 30 Minuten vorgesehen.
- Im Gespräch werden fachliche Themen, welche einen direkten Bezug zum betrieblichen Auftrag haben, mit dem Prüfungsteilnehmenden hinterfragt.
- Einleitend kann der Prüfungsteilnehmende gebeten werden, die Rahmenbedingungen des betrieblichen Auftrags darzustellen.
Vom Prüfungsteilnehmenden mitzubringen
- Personalausweis/Reisepass
- Einladung zur Prüfung
- Dokumentation mit auftragsbezogenen Unterlagen (ausschließlich in ausgedruckter Form)
- Eigener Laptop (bei Präsentation über Laptop) mit Kabeln und den dazugehörigen Anschlüssen
- Beamer (bei Präsentation über Laptop)
- Weitere Unterlagen (falls vorhanden)
Von der IHK Region Stuttgart bereitgestellt
- Visualizer
- Pinnwand
- Flipchart
- Moderationskoffer
Terminplan
Die Abschlussprüfung findet im Sommer oder im Winter statt.
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Terminplan für die Abschlussprüfung im Winter 2026/27
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|---|---|
| Aufforderung | Mitte Juni |
| Anmeldeschluss | 31. Juli 2026 |
| Zulassung | 12. August 2026 mit Aufforderung über die Einreichung des Projektantrags |
| Einreichung des Projektantrags | 12. August bis 15. September 2026, 23:59 Uhr |
| Genehmigung durch IHK – Prüfungsausschuss | 17. bis 29. September 2026 |
| Projektdurchführungszeitraum | ab Genehmigung bis 14. Dezember 2026 |
| 2. Einreichungszeitraum für Prüfungsteilnehmende | 01. bis 07. Oktober 2026 |
| 2. Genehmigung durch IHK – Prüfungsausschuss | 09. bis 13. Oktober 2026 |
| 3. Einreichungszeitraum für Prüfungsteilnehmende | 15. bis 20. Oktober 2026 |
| 3. Genehmigung durch IHK – Prüfungsausschuss | 21. bis 27. Oktober 2026 |
| Einreichung der Projektdokumentation | bis 15. Dezember 2026, 23:59 Uhr |
| Fachgespräch | 07. Januar bis 03. Februar 2027 |
Kontakt
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