Potenziale nutzen, Fachkräfte finden
Förderung für (Langzeit-)Arbeitslose
Eine Möglichkeit, neue Fach- und Arbeitskräfte zu gewinnen, ist die Einstellung von Personen, die arbeitslos sind. Hier finden Sie einen Überblick über Förderinstrumente zur Eingliederung von (Langzeit-)Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Zur Klärung der individuellen Fördervoraussetzungen wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeberservice Ihres zuständigen Jobcenters.
Maßnahme beim Arbeitgeber
- Probearbeit von einem Tag bis zu 6 Wochen; bei Langzeitarbeitslosen und bei Vorliegen schwerwiegender Vermittlungshemmnisse bis zu 12 Wochen
- Der oder die potenzielle neue Mitarbeitende erhält eine angemessene Entschädigung für entstandene Fahrtkosten, erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung, unter Umständen erforderliche Arbeitskleidung.
- Die Maßnahme kann mit dem Eingliederungszuschuss oder den Förderinstrumenten für Langzeitarbeitslose kombiniert werden.
Infos zur Maßnahme beim Arbeitgeber
Eingliederungszuschuss
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt, um damit Minderleistungen auszugleichen
- Höhe und Dauer richtet sich nach Defiziten des Bewerbers im direkten Bezug auf den konkreten Arbeitsplatz; der Zuschuss beträgt max. 50 Prozent bei max. 12 Monaten Förderdauer – für Ältere und Menschen mit Behinderung gelten abweichende Konditionen.
- Grundlage bilden das gezahlte Arbeitsentgelt sowie der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Infos zum Eingliederungszuschuss
Instrument „Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden“
- Personen, die innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 21 Monate Grundsicherungsgeld (früher: Bürgergeld) bezogen haben, können bei Aufnahme einer mind. 2-jährigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit über einen Zeitraum von 2 Jahren unterstützt werden.
- Im ersten Jahr werden die Lohnkosten zu 75 Prozent, im zweiten zu 50 Prozent übernommen.
- Grundlage bilden das gezahlte Arbeitsentgelt sowie der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne Arbeitslosenversicherung).
- Arbeitnehmende erhalten für die Dauer der Förderung eine beschäftigungsbegleitende Betreuung zur Stabilisierung der Beschäftigung (Coaching), für welche sie in den ersten 6 Monaten in angemessenem Umfang freizustellen sind.
- Nach den 2 Jahren besteht keine Nachbeschäftigungspflicht.
Flyer „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (pdf)
Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“
- Über 25-Jährige, die innerhalb der letzten 7 Jahre mind. 6 Jahre Grundsicherungsgeld (früher: Bürgergeld) bezogen haben, können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit über einen Zeitraum von 5 Jahren gefördert werden.
- Bei schwerbehinderten Menschen und in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind greift die Förderung bereits nach 5 Jahren Leistungsbezug.
- In den ersten beiden Jahren werden die vollen Lohnkosten übernommen; ab dem 3. Jahr wird der Lohnkostenzuschuss um jeweils 10 Prozentpunkte pro Jahr reduziert (3. Jahr 90 Prozent, 4. Jahr: 80 Prozent, 5. Jahr: 70 Prozent Zuschuss).
- Zugrunde gelegt wird der Mindestlohn – es sei denn, der Arbeitgeber ist tarifgebunden oder tariforientiert, dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt.
- Arbeitnehmende erhalten für die Dauer der Förderung eine beschäftigungsbegleitende Betreuung zur Stabilisierung der Beschäftigung (Coaching), für welche sie in den ersten 12 Monaten in angemessenem Umfang freizustellen sind.
- Qualifizierungen und betriebliche Praktika sind möglich; die Kosten für notwendige Qualifizierungen werden bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro übernommen.
- Die Befristung des Arbeitsverhältnisses ist für die Dauer von 5 Jahren zulässig. Sie kann einmalig verlängert werden, das heißt, das Arbeitsverhältnis kann zum Beispiel zunächst für 2 Jahre und dann anschließend für 3 Jahre befristet geschlossen werden.
Flyer „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (pdf)
Kontakt zum Jobcenter
Haben Sie Interesse an diesen Unterstützungsangeboten, dann setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Jobcenter in Verbindung.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpersonen in der Region Stuttgart:
| Jobcenter für die Kreise |
|---|
| Stuttgart (nur Maßnahme beim Arbeitgeber und Eingliederungszuschuss): Peter Fischer, Telefon 0711 216-97332, jobcenter.agt@stuttgart.de |
| Böblingen: Jan Schernau, Telefon 07031 213518, Jobcenter-LK-Boeblingen.Geschaeftsleitung@jobcenter-ge.de |
| Esslingen: Christoph Mrowiec, Telefon 0711 90654-258, Jobcenter-Esslingen.THCG@jobcenter-ge.de |
| Göppingen: Telefon 07161 9770-478, -365, -474 oder -455, jobcenter-goeppingen.arbeitgeber@jobcenter-ge.de |
| Ludwigsburg: Anche Hagenbruch, Telefon 07141 14448828, jobcenter.firmenberatung@landkreis-ludwigsburg.de |
| Rems-Murr: Michael Merkel, Telefon 07191 3456-739, Jobcenter-Rems-Murr.BAQ@jobcenter-ge.de |
Weitere Infos finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.