Förderprogramme
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Mit dem IGP erweitert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Fokus der Innovationsförderung auf nichttechnische Innovationen mit Marktnähe.
Dabei müssen die Innovationsprojekte und Netzwerke nicht zwingend eine neue Technologie als eine wichtigste Komponente haben, das Hauptaugenmerk liegt vielmehr auf der Neuheit der Problemlösung. Das IGP konzentriert sich auf die Entwicklung zukunftsweisender Geschäftsmodelle, Konzepte und Lösungen. Die ersten beiden Förderaufrufe für digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle sowie kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen wurden 2020 erfolgreich abgeschlossen. Ein dritter Aufruf widmet sich Innovationen im Bereich Bildung/Informationszugang mit hohem sozialem Impact.
Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“). Der aktuelle Call des IGP zu gemeinschaftlich entwickelten Geschäftsmodellen und Pionierlösungen von Unternehmen ist am 10.06.2026 (Förderbekanntmachung (PDF, 86 KB)) gestartet. Dazu gehören insbesondere Cross-Innovationen, wie neue Organisationsdesigns, Services oder digitale Anwendungen, die branchen- oder disziplinübergreifend entwickelt werden. Interessant sind dabei beispielsweise gemeinsame Projekte von Startups und etablierten Mittelständlern, Kreativwirtschaft und mittelständischen Industriebetrieben oder Handwerk und jungen Digitalunternehmen. Auch unternehmerische Kooperation aus eng verwandten Branchen und Disziplinen sind zugelassen, wenn der innovative Mehrwert der Zusammenarbeit deutlich wird. Antragsberechtigt werden nur Projekte mit mindestens zwei beteiligten Unternehmen sein. Die Deadline zum Einreichen der Teilnahmeanträge endet am 20.08.2026 um 15:00 Uhr.
Wer wird Gefördert?
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme, inklusive Selbständigen und jungen Unternehmen. In den Projektformen B und C zudem Forschungseinrichtungen, die mit den Unternehmen kooperieren.
Was/in welcher Höhe wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind in Deutschland durchzuführende Innovationsaktivitäten, wobei diese auch auf einen internationalen Markt oder Bedarf zielen können. Dabei können folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen gefördert werden:
- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests; insbesondere Maßnahmen, die zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von Innovationen notwendig sind. Die Machbarkeit soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein; gleichzeitig soll das Projekt chancenreich sein.
- Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt; insbesondere Maßnahmen, die zur Entwicklung, ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung von Innovationen notwendig sind. Dabei sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. Gleichzeitig soll das Projekt mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden und chancenreich sein.
Gefördert werden marktorientierte Innovationsprojekte und -netzwerke. Bei kleineren Projekten liegt die Förderhöhe bei bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von max. 70.000 Euro, bei größeren Projekten bei bis zu 55 Prozent von max. 300.000 Euro. Bei Innovationsnetzwerken werden die degressiv gestaffelten Beiträge zum Netzwerkmanagement anteilig mit anfänglich bis zu 90 Prozent erstattet, später mit bis zu 80 Prozent.
Was ist zu tun?
Interessierte Unternehmen erkundigen sich auf der Seite des Programms nach aktuellen Ausschreibungen und nehmen am Auswahlverfahren teil.