Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
ACHTUNG: Antragsstopp beim ZIM-Programm
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage und begrenzter Haushaltsmittel hat der Bund einen befristeten Antragsstopp verhängt. Daher können seit 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, vorübergehend keine Anträge für Zuschüsse im ZIM eingereicht werden. Dies gilt für alle Projektformen sowie Projektskizzen.
Bewilligungen bereits eingereichter Anträge erfolgen, soweit die eingegangenen Anträge die Förderbedingungen erfüllen und Mittel verfügbar sind. Auf Auszahlungen im Rahmen von bewilligten Vorhaben hat die Maßnahme keine Auswirkungen.
Vom befristeten Antragsstopp ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen mit anderen Ländern.
Über die Wiederaufnahme der Antragsannahme wird in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für 2027 und Folgejahre entschieden. Eine Aufhebung der Aussetzung der Antragsannahme wird für Anfang 2027 angestrebt.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage und begrenzter Haushaltsmittel hat der Bund einen befristeten Antragsstopp verhängt. Daher können seit 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, vorübergehend keine Anträge für Zuschüsse im ZIM eingereicht werden. Dies gilt für alle Projektformen sowie Projektskizzen.
Bewilligungen bereits eingereichter Anträge erfolgen, soweit die eingegangenen Anträge die Förderbedingungen erfüllen und Mittel verfügbar sind. Auf Auszahlungen im Rahmen von bewilligten Vorhaben hat die Maßnahme keine Auswirkungen.
Vom befristeten Antragsstopp ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen mit anderen Ländern.
Über die Wiederaufnahme der Antragsannahme wird in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für 2027 und Folgejahre entschieden. Eine Aufhebung der Aussetzung der Antragsannahme wird für Anfang 2027 angestrebt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden in Deutschland durchzuführende Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten (FuE-Aktivitäten) und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
- FuE-Einzelprojekte einzelner Unternehmen;
- FuE-Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen;
- FuE-Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung
- Management von Innovationsnetzwerken aus mindestens sechs Unternehmen
- Durchführbarkeitsstudien (z. B. Vorstudien, Tests, Untersuchungen zum Stand der Wissenschaft, Analyse des Marktpotenzials)
- Leistungen zur Markteinführung
- Innovationsberatung – z. B. Wissenstransfer, gewerbliche Schutzrechte, Anwendung von Normen
- Dienstleistungen – z. B. Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Marktforschung, Zertifizierungen
- Messeauftritte, Beratungen zum Produktdesign und zur Vermarktung
Förderfähige Kosten sind:
- Personalkosten
- Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte, FuE-Aufträge und zeitweilige Aufnahmen qualifizierten Personals
- übrige projektbezogene Kosten, z. B. Materialkosten, Abschreibungen, Geräte, Reisekosten
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind…
...für FuE-Einzelprojekte:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition
- weitere mittelständische Unternehmen die weniger als 500 Personen beschäftigen
- weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 1.000 beschäftigten Personen, die mit mindestens einem KMU mit ZIM-Förderung kooperieren
...für Kooperationsprojekte:
- Mittelständische Unternehmen (siehe Antragsberechtige für Einzelprojekte)
- Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens.
...für Innovationsnetzwerke:
- Die von mindestens sechs voneinander unabhängigen kleinen und mittelständischen Unternehmen beauftragte Netzwerkmanagementeinrichtung
...für Durchführbarkeitsstudien:
- Unternehmen nicht älter als 10 Jahre (junge Unternehmen)
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
- Erstbewilligungsempfänger von ZIM-Projekten, die in den letzten drei Jahren nicht über anderer Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU gefördert wurden
...für Leistungen zur Markteinführung:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren ZIM-Projekte bewilligt werden
Wie wird gefördert und wie hoch sind die zuwendungsfähigen Kosten?
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Zuschüsse werden in Abhängigkeit der Art des Projektes gewährt:
- Für FuE-Einzelprojekte betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Unternehmen maximal 690.000 Euro.
- Bei Kooperationsprojekten betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben für Unternehmen Unternehmen je Teilprojekt maximal 560.000 Euro und für Forschungseinrichtungen je Teilprojekt maximal 280.000 Euro. Die Zuwendungshöhe ist zudem für das Gesamtprojekt auf maximal 3.000.000 Euro begrenzt.
- Bei ZIM-Innovationsnetzwerken sind neben den FuE-Projektkosten auch Netzwerkmanagementdienstleistungen förderbar. Die maximale Fördersumme pro ZIM-Projekt beträgt 600.000 Euro.
Über das Kernprojekt hinaus sind Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung des F&E-Projekts und weitere Leistungen zur Markteinführung förderbar:
- Bei Durchführungsstudien beträgt die maximale Förderung bei Einzelprojekten 125.000 Euro und bei Kooperationsprojekten 250.000 Euro.
- Bei Leistungen zur Markteinführung sind maximal 100.000 Euro zuwendungsfähig.
HINWEIS: Während der Laufzeit des Programms kann ein Unternehmen mehrere Förderungen erhalten. Die Anzahl der Bewilligungen pro Unternehmen ist auf zwei FuE-Projekte innerhalb von 12 Monaten begrenzt.
Wie hoch sind die Fördersätze?
Die Förderquoten für Einzelprojekte und Kooperationsprojekte betragen:
| Unternehmensgröße | Einzelprojekte | Kooperations- projekte | Kooperations- projekte mit ausländischen Partnern |
|---|---|---|---|
| Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen | 45 % | 55 % | 60 % |
| kleine junge Unternehmen (<10 Jahre) | 45 % | 50 % | 60 % |
| Kleine Unternehmen | 40 % | 45 % | 55 % |
| Mittlere Unternehmen | 35 % | 40 % | 50 % |
| Unternehmen bis 500 beschäftigte Personen | 25 % | 30 % | 40 % |
| Unternehmen bis 1.000 beschäftigte Personen | --- | 30 % | 40 % |
- Für Nationale Innovationsnetzwerke betragen die Förderquoten: Phase 1, 1. und 2. Jahr - 90 %, Phase 2, 1. Jahr - 70 %, 2. Jahr - 50 %, ggf. 3. und 4. Jahr - 30 %.
- Die Förderquote für Durchführbarkeitsstudien liegt je nach Unternehmensgröße zwischen 50 % und 70 %.
- Die Förderquote für Leistungen zur Markteinführung liegt bei 50 %.
Wo stellt man den Antrag?
Die Antragsstellung ist online über die Förderzentrale Deutschland möglich.
Wann stellt man den Antrag?
Anträge können laufend eingereicht werden. Allerdings muss ein Förderantrag immer vor Beginn der beantragten Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Vorab können Antragsteller freiwillig eine formlose, kurz gefasste Projektskizze (max. vier Seiten) einreichen, um schnell eine erste unverbindliche Einschätzung zur grundsätzlichen Förderfähigkeit des geplanten Projekts zu bekommen.
Was ist sonst noch zu beachten?
ACHTUNG: Beim ZIM-Förderprogramm gibt es seit 2024 neue Pflichten bei der Angabe beihilfefähiger Kosten.
Neben den Personalkosten müssen im Antragsverfahren nun auch folgende Kosten angegeben werden:
Neben den Personalkosten müssen im Antragsverfahren nun auch folgende Kosten angegeben werden:
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung
- Kosten für Gebäude und Grundstücke
- Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm's-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden;
- zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
Weiterführende Informationen zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand finden Sie unter: www.zim.de.
Die IHK Region Stuttgart unterstützt Sie außerdem dabei, geeignete F&E-Förderprogramme zu identifizieren, sie fachlich einzuordnen und sie passgenau für Ihr Innovationsvorhaben auszuwählen.