Nr. 7868
Waren vorübergehend ausführen

Carnet ATA/CPD

Mit dem Carnet ATA können Sie Waren vorübergehend in mehr als 70 Länder einführen ohne Abgaben zu leisten. Die IHK erklärt wann, wo und wie ein Carnet möglich ist.

Carnet ATA/CPD

Carnet ATA/CPD
zwei Männer kontrollieren die Papiere der Container © getty images/FlamingoImages

Mit dem Carnet ATA können Waren temporär aus der EU ausgeführt werden. Es eignet sich besonders für Berufsausrüstung, Messeware sowie Warenmuster.

Vorübergehende Einfuhr
Weltkugel mit Netzwerkverbindung © getty images/utah778

Welche Länder akzeptieren das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr? Die Übersicht zeigt, für welche Verwendungen Sie das Carnet nutzen können, welche Sprachen vorgeschrieben sind und welche Staaten bereits das digitale Carnet akzeptieren.

Digitalisierung des Carnets
MAnn prüft Unterlagen ernst © getty images/Moon Safari

Seit 1. Juni 2026 gibt es das digitale Carnet: ein QR-Code löst das Papierformular schrittweise ab. Die IHK begleitet Sie auf dem Weg zum digitalen Carnet: Hier im Internet und mit monatlichen kostenlosen Webinaren. Nächster Termin: 4. September.

Zollverfahren
Container wird vom Zoll kontrolliert © getty images/af_istocker

Wie gehe ich bei der vorübergehenden Einfuhr von Waren vor, wenn mein Empfangsland kein Carnet ATA akzeptiert? Das Verfahren des temporären Imports mit Hinterlegung einer Sicherheit beim Zoll ist immer möglich.

Bestimmungen für Empfangsland

Länderbestimmungen Carnet ATA

Wer ein Carnet ATA nutzt, sollte prüfen, ob für sein Empfangsland besondere Bestimmungen gelten.