Nr. 7167
EU-Binnenmarkt

Warenverkehr innerhalb der EU

Der EU-Binnemarkt erleichtert den Warenverkehr innerhalb der EU erheblich. Dennoch sind zoll- und steuerrechtliche Auflagen zu erfüllen und Unternehmen sind zu statistischen Meldungen verpflichtet. Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen.
Statistik

Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik für 2026 liegt vor, ohne wesentliche Änderungen. Im Meldeverfahren IDEV gibt es Änderungen, bestimmte Datei-Updates sind dann nur über eStatistik.core möglich (siehe Punkt 5).

Kaffee, Strom und Alkohol

Kaffee, Strom, Alkopops: Sie aller unterliegen der Verbrauchsteuer. Was Unternehmen beim grenzüberschreitenden Transport beachten müssen.

Binnenmarkt / Export

Andorra, Kanaren, Gibraltar: Wie sind Lieferungen in diese und andere Sondergebiete zu behandeln? Die Übersicht informiert zu Zoll, Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern sowie die Neuerungen bei Nachweisen (T2L/F) zum 1. Juli 2025.

Nachweis Unionscharakter

Bei Lieferungen in EU-Sondergebiete ist der Unionscharakter der Ware mit dem EU-System PoUS nachzuweisen – nun gab es technische Verbesserungen. Handelspapiere bleiben möglich.