Abschlussprüfung Teil 2, Informationen für die Praxis
Umsetzung ab Winter 2026/27
Stand: Mai 2026
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Prüfungszeit für die Durchführung beträgt insgesamt 75 Minuten. Nach der Durchführung wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 15 Minuten geführt.
Umwelttechnologe/-technologin für Wasserversorgung
Umsetzung ab Winter 2026/27
Stand: Mai 2026
- 1. Allgemeines
- 2. Gestreckte Abschlussprüfung
- 3. Abschlussprüfung Teil 2
- 3.1 Prüfungsbereich Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung
- 3.2 Prüfungsbereich Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser
- 3.3 Prüfungsbereich Sicherstellen der Verteilung von Trinkwasser
- 3.4 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- 4. Bewertung, Gewichtung und Bestehensregelung
1. Allgemeines
Der neugeordnete Ausbildungsberuf Umwelttechnologe/-technologin für Wasserversorgung vom 20. Dezember 2023 ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Gleichzeitig trat die alte Ausbildungsverordnung der Fachkraft für Wasserversorgungstechnik aus dem Jahre 2002 außer Kraft. Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Die PAL bietet Prüfungen nach neuer Verordnung an:
- Abschlussprüfung Teil 1 seit Herbst 2025,
- Abschlussprüfung Teil 2 ab Winter 2026/27.
Nach Alt-Verordnung wurde die Zwischenprüfung von der PAL letztmalig im Frühjahr 2025 angeboten, die Abschlussprüfung wird letztmalig im Winter 2026/27 angeboten.
2. Gestreckte Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses werden Teil 1 der Abschlussprüfung mit 20 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 80 Prozent gewichtet.
3. Abschlussprüfung Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, sollen nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung
- Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser
- Sicherstellen der Verteilung von Trinkwasser
- Wirtschafts- und Sozialkunde
3.1 Prüfungsbereich Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung
Im Prüfungsbereich Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- eine Betriebsstörung zu erkennen und zu lokalisieren, Installations- und Stromlaufpläne auszuwerten und das fehlerhafte Betriebsmittel zu identifizieren,
- Messgeräte und Arbeitsmittel auszuwählen,
- Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefährdungen festzulegen,
- eine Fehlersuche durchzuführen,
- unter Beachtung von Betriebs- und Umgebungsbedingungen systemgleichen Ersatz für fehlerhafte Betriebsmittel auszuwählen und den Austausch der fehlerhaften Betriebsmittel vorzunehmen,
- Funktionsprüfungen unter Einhaltung von Sicherheitsanforderungen durchzuführen und
- die Betriebsstörung und die durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Prüfungszeit für die Durchführung beträgt insgesamt 75 Minuten. Nach der Durchführung wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 15 Minuten geführt.
Beispiele vom zuständigen Fachausschuss zu Betriebsstörungen für die Arbeitsaufgabe:
- Defekte Betriebsmittel, z.B. Motorschutzschalter, Sicherungen, Zeitrelais, Schütze
- Defekte Messeinrichtung, z.B. Höhenstandsmessung, Durchflussmessung, pH-Wert-Messung
- Defekte Aggregate, z.B. Motor
- Weitere
Die Gewichtung innerhalb des Prüfungsbereichs Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung ist vom zuständigen Fachausschuss wie folgt festgelegt:
- Planung – Durchführung – Kontrolle – Dokumentation: 70 Prozent
- Auftragsbezogenes Fachgespräch: 30 Prozent
Der Prüfungsbereich Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung hat eine Gewichtung von 15 Prozent am Gesamtergebnis der gestreckten Abschlussprüfung.
3.2 Prüfungsbereich Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser
Im Prüfungsbereich Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Der erste Teil besteht aus einer Arbeitsaufgabe, die sich aus zwei Teilaufgaben zusammensetzt:
Der erste Teil besteht aus einer Arbeitsaufgabe, die sich aus zwei Teilaufgaben zusammensetzt:
- Wasserproben entnehmen, physikalisch-chemische Analysen durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und beurteilen sowie
- Anlagen und Anlagenteile zur Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserspeicherung betreiben und instand halten.
Die Teilaufgabe nach Nr. 2 kann digital mittels eines Simulationsprogramms durchgeführt werden; vor der Prüfung ist dem Prüfling die Gelegenheit zu geben, sich in das Simulationsprogramm einzuarbeiten.
Die Prüfungszeit für die Teilaufgaben beträgt jeweils 90 Minuten. Während der Durchführung wird mit dem Prüfling jeweils ein situatives Fachgespräch von höchstens 5 Minuten geführt.
Jede Teilaufgabe ist als eine thematisch zusammenhängende Aufgabe zu stellen. Sie kann sich in mehrere Planungs- und Durchführungsphasen gliedern.
Beispiele vom zuständigen Fachausschuss für die praktischen Arbeitsaufgaben
Teilaufgabe 1:
- Probenahme von Rohwasser, Reinwasser und anderen möglich (Filtratablauf)
- Betriebsparameter mit Grenzwertüberschreitung, z.B. Trübung, pH-Wert, Leitfähigkeit
- Weitere Betriebsparameter zur Überprüfung, z.B. Titration, Gesamthärte, Restdesinfektionsgehalt, Redoxpotenzial, organoleptische Parameter, Eisen- und Mangangehalt
- Weitere
Teilaufgabe 2:
Beispiele Instandhaltungsaufgaben:
Beispiele Instandhaltungsaufgaben:
- Wartung von Fördereinrichtungen
- Wartung von Armaturen und weiteren Betriebsaggregaten
- Wartung von Aufbereitungsanlagen, Gewinnungsanlagen und Speichern
- Weitere
Beispiele Betriebsaufgaben:
- Messung der Quellschüttung
- Rohrleitungsspülung und -desinfektion
- Filterbetrieb und -rückspülung
- Funktionsprüfung von Sicherheitsarmaturen
- Weitere
Die Gewichtung innerhalb der jeweiligen Teilaufgabe ist vom zuständigen Fachausschuss wie folgt festgelegt:
- Planung – Durchführung – Kontrolle – Dokumentation und Beurteilung: 90 Prozent
- Situatives Fachgespräch: 10 Prozent
Die Gewichtung innerhalb des praktischen Teils des Prüfungsbereichs Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser ist wie folgt:
- Teilaufgabe 1: 50 Prozent
- Teilaufgabe 2: 50 Prozent
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- den Betrieb einer wasserwirtschaftlichen Anlage unter Beachtung der vorhandenen Wasserressourcen zu erläutern,
- Gefährdungen der Wassergewinnung zu erkennen und Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefährdungen auszuwählen und zu beschreiben,
- Möglichkeiten für die Probenahme zu benennen, physikalisch-chemische Analysen zu erläutern, Probenahmeprotokolle anzufertigen sowie die Ergebnisse zu dokumentieren und zu beurteilen,
- die Durchführung der Wasseraufbereitung mittels Steuerungs- und Regelungsprozessen zu beschreiben,
- die Bedienung von Anlagen und Anlagenteilen zur Wasserspeicherung unter Beachtung der Grundlagen der Hygiene zu beschreiben sowie
- den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen und Anlagenteilen zur Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserspeicherung zu erläutern.
Die Aufgaben sind schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Der zuständige Fachausschuss hat folgende Aufteilung festgelegt:
- Teil A mit 30 gebundenen Aufgaben
- Teil B mit 10 ungebundenen Aufgaben, die sich auf konkrete Projekte beziehen
Die Gewichtung innerhalb des schriftlichen Teils des Prüfungsbereichs Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser ist vom zuständigen Fachausschuss wie folgt festgelegt:
- Teil A: 30 Prozent
- Teil B: 70 Prozent
Die Gewichtung innerhalb des Prüfungsbereichs Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser ist wie folgt:
- Erster Teil (Arbeitsaufgabe mit zwei Teilaufgaben): 60 Prozent
- Zweiter Teil (Schriftliche Aufgaben): 40 Prozen
Der Prüfungsbereich Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser hat eine Gewichtung von 35 Prozent am Gesamtergebnis der gestreckten Abschlussprüfung.
3.3 Prüfungsbereich Sicherstellen der Verteilung von Trinkwasser
Im Prüfungsbereich Sicherstellen der Verteilung von Trinkwasser besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Wasserverlustanalysen durchzuführen und Instandhaltungsmaßnahmen einzuleiten,
- Baustellen zu koordinieren und abzusichern und
- einen Trinkwasserhausanschluss nach Vorgaben herzustellen, instand zu setzen und zu betreiben.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Prüfungszeit für die Durchführung beträgt insgesamt 75 Minuten. Während der Durchführung wird mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch von höchstens 5 Minuten geführt.
Beispiele vom zuständigen Fachausschuss für die praktische Arbeitsaufgabe
- Simulation einer Baugrube mit Markierung auf Straßenbelag
- Leckage im Bereich eines Trinkwasserhausanschlusses lokalisieren und beheben
- Weitere
Die Gewichtung innerhalb der Arbeitsaufgabe Sicherstellen der Verteilung von Trinkwasser ist vom zuständigen Fachausschuss wie folgt festgelegt:
- Planung – Durchführung – Kontrolle – Dokumentation: 90 Prozent
- Situatives Fachgespräch: 10 Prozent
Im zweiten Teil der Prüfung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die Durchführung von Wasserverlustanalysen zu erläutern und Instandhaltungsmaßnahmen zu beschreiben,
- die Absicherung und Kennzeichnung von Baustellen zu erläutern,
- die Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses zu erläutern sowie dessen Betreiben und Instandsetzung zu beschreiben,
- Datenschutzvorgaben beim Betreiben der Kundenanlage einzuhalten,
- die Kontrolle von Kundenanlagen unter Beachtung der Trinkwassergüte zu erläutern sowie
- Dokumentationen zu erstellen
Die Aufgaben sind schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Der zuständige Fachausschuss hat folgende Aufteilung festgelegt:
• Teil A mit 20 gebundenen Aufgaben
• Teil B mit 7 ungebundenen Aufgaben, die sich auf ein konkretes Projekt beziehen
Der zuständige Fachausschuss hat folgende Aufteilung festgelegt:
• Teil A mit 20 gebundenen Aufgaben
• Teil B mit 7 ungebundenen Aufgaben, die sich auf ein konkretes Projekt beziehen
Die Gewichtung innerhalb des schriftlichen Teils des Prüfungsbereichs Sicherstellen der Verteilung von Trinkwasser ist vom zuständigen Fachausschuss wie folgt festgelegt:
- Teil A: 30 Prozent
- Teil B: 70 Prozent
Die Gewichtung innerhalb des Prüfungsbereichs Sicherstellen der Verteilung von Trinkwasser ist wie folgt:
- Erster Teil (Arbeitsaufgabe): 60 Prozent
- Zweiter Teil (Schriftliche Aufgaben): 40 Prozent
Der Prüfungsbereich Sicherstellen der Verteilung von Trinkwasser hat eine Gewichtung von 20 Prozent am Gesamtergebnis der gestreckten Abschlussprüfung.
3.4 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde sind in einer Vorgabezeit von 60 Minuten schriftlich zu bearbeiten:
- 18 gebundene Aufgaben (3 zur Abwahl)
- 6 ungebundene Aufgaben (1 zur Abwahl)
Der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde hat eine Gewichtung von 10 Prozent am Gesamtergebnis der gestreckten Abschlussprüfung.
4. Bewertung, Gewichtung und Bestehensregelung
Die Prüfungsbereiche aus der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 sind wie folgt gewichtet:
- Mechanisches Anpassen eines umwelttechnischen Systems: mit 20 Prozent,
- Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung: mit 15 Prozent,
- Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser: mit 35 Prozent
- Sicherstellen der Verteilung von Trinkwasser: mit 20 Prozent,
- Wirtschafts- und Sozialkunde: mit 10 Prozent.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung – wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend”,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend”,
- im Prüfungsbereich „Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung” mit mindestens „ausreichend”,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend” und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend”.