Nr. 6601912
IHK Ulm

KI in der Unternehmenspraxis

INNOVATION UND DIGITALISIERUNG

Künstliche Intelligenz hält Einzug in nahezu alle Betriebsprozesse – vom Chatbot im Kundenservice bis zur KI-gestützten Bewerbervorauswahl. Zugleich wachsen die regulatorischen Anforderungen: Die europäische KI-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und gilt schrittweise, vollständig ab August 2027. Mit dem „Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz" (KI-MIG), in Kraft getreten am 29. Juli 2026, hat der Gesetzgeber die Bundesnetzagentur zur zentralen Anlaufstelle, Marktüberwachungsbehörde und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung in Deutschland bestimmt. Für Unternehmen heißt das konkret: Es gibt jetzt eine niederschwellige, offizielle Stelle, an die sie sich mit allen Fragen zur KI-Regulierung wenden können.

INNOVATION UND DIGITALISIERUNG

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 27. Juli die Förderrichtlinie IPCAI KI zur Förderung von innovativen Vorhaben zur Künstlichen Intelligenz veröffentlicht.

Innovation und Digitalisierung

Der Begriff “Künstliche Intelligenz“ (KI) ist nicht nur als Mode-Begriff in den Medien allgegenwärtig. Er ist bereits heute in vielen konkreten Anwendungsszenarien präsent – weit über das berühmte selbstfahrende Auto hinaus. Im Hinblick auf die IT-Sicherheit stellen sich die Fragen: Welchen IT-Sicherheits-Gefahren sieht sich KI ausgesetzt? Welche Unterstützung kann KI gegen Cyberattacken leisten?