Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur: Ihre Anlaufstelle rund um die KI-Verordnung
Künstliche Intelligenz hält Einzug in nahezu alle Betriebsprozesse – vom Chatbot im Kundenservice bis zur KI-gestützten Bewerbervorauswahl. Zugleich wachsen die regulatorischen Anforderungen: Die europäische KI-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und gilt schrittweise, vollständig ab August 2027.
Mit dem „Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz" (KI-MIG), in Kraft getreten am 29. Juli 2026, hat der Gesetzgeber die Bundesnetzagentur zur zentralen Anlaufstelle, Marktüberwachungsbehörde und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung in Deutschland bestimmt. Für Unternehmen heißt das konkret: Es gibt jetzt eine niederschwellige, offizielle Stelle, an die sie sich mit allen Fragen zur KI-Regulierung wenden können.